Hartz-Falle Kommunion

TRIER. Weißer Sonntag – ein Freudentag für die Kommunionskinder. Vor allem, weil sich die Verwandten und Bekannten an diesem Tag großzügig zeigen und die Kinder meist üppig beschenken, auch mit Geld. Für Kinder von Hartz-IV-Empfängern könnte das allerdings zur Falle werden.

Es ist Tradition: Wenn ein Kind zur Erstkommunion geht, gibt es Geschenke. Bücher und Uhren, das war gestern. Heute sind es zumeist Bargeld, Fahrräder oder gar Computer. Doch für manche Familien könnte die Großzügigkeit von Verwandten und Bekannten zum Weißen Sonntag zum Verhängnis werden, nämlich für Hartz-IV-Empfänger. Denn wenn die Geschenke zu groß sind oder über einen bestimmten Wert hinausgehen, gelten sie als Einnahme und werden auf die Sozialleistung angerechnet, sprich die Unterstützung der Kinder wird gekürzt. Wie handhaben die zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Agentur für Arbeit und der Kommunen (Arge) diese Regelung? Übereinstimmende Antwort aus den Jobcentern der Region: "Es kommt auf den Einzelfall an." Ob ein Geschenk als Einkommen berücksichtigt werde oder nicht, hänge zum einen von der Höhe und zum anderen vom Zweck des Geschenkes ab, sagt Dieter Wilbert von der Arge Trier. Mit anderen Worten: Wird das Fahrrad für den Schulweg oder der Computer für die Hausaufgaben genutzt, ist nichts dagegen einzuwenden. Doch die Regeln für Hartz-IV-Empfänger sind streng: Wer mehr als 50 Euro im Jahr zusätzlich einnimmt, muss mit Leistungskürzung rechnen. Bislang habe es aber keine Fälle gegeben, bei denen es wegen Kommunionsgeschenken eine detaillierte Prüfung gegeben habe, sagt Hans-Georg Simon, Geschäftsführer der Arge Bernkastel-Wittlich: "Ich gehe davon aus, dass es auch in diesem Jahr so ist."

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