Haschisch bleibt weiter verboten

Trier · Vor vier Jahren ist der Grenzwert von zehn auf sechs Gramm gesenkt worden. Jetzt soll die Grenze, bis zu der der Besitz von Haschisch straffrei bleiben kann, wieder heraufgesetzt werden, um Jugendliche nicht zu kriminalisieren.

Trier. Wer wegen Drogenbesitzes vor dem Trierer Landgericht landet, kann in der Regel nicht mit Gnade rechnen. Es heißt sogar: Die Strafen, die hier ausgesprochen werden, liegen höher als bei anderen Landgerichten.
Vielleicht hängt das damit zusammen, dass die Urteile abschreckend wirken sollen. Denn vor allem die Eifel gilt noch immer als einer der Hauptdrogenrouten in Rheinland-Pfalz. Bei fast allen Drogenprozessen geht es darum, dass die Angeklagten aus den Niederlanden Drogen über Belgien und die Eifel einschmuggeln. Immer wieder greift der Zoll bei Routinekontrollen entlang der Eifelautobahn oder an der Grenze zu Belgien Drogenschmuggler auf. Insgesamt stellten Fahnder des für die Region zuständigen Hauptzollamtes Koblenz im vergangenen Jahr fast 22 Kilo Haschisch und rund 21 Kilo Marihuana sicher, was gegenüber 2009 fast der doppelten Menge entspricht.
Eine ähnliche Entwicklung führte vor vier Jahren dazu, dass die damalige SPD-Alleinregierung die Grenze, bis zu der der Besitz von Haschisch und Marihuana strafrechtlich nicht verfolgt werden muss, von zehn auf sechs Gramm absenkte. Damit trage man den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung und unterstütze die Bestrebungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Strafverfolgung bei Betäubungsmitteln, begründete der damalige Justizminister Heinz Georg Bamberger den Schritt. 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot von Cannabis nicht gegen die Verfassung verstößt, solange bei geringen Mengen keine Strafverfolgung stattfinde. Daraufhin wurde in fast allen Bundesländern die Grenze von sechs Gramm Haschisch als verfolgungsfreie Höchstgrenze festgelegt. In Berlin, Bremen und Niedersachsen liegt die Höchstgrenze bei 15, im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen bei zehn Gramm. Die Anhebung des bisherigen Grenzwerts im Land geht vor allem auf den Einfluss der Grünen zurück.
Es gehe darum, jugendliche Hasch-Konsumenten zu therapieren statt zu bestrafen, begründen sie ihren Vorstoß.
Das bedeute, dass bei Jugendlichen in der Regel von einer Strafe abgesehen werde, wenn man ihnen auch "erzieherische Auflagen" wie etwa die Teilnahme an einem Kurs in einer Drogenberatungsstelle mache, sagt Wahid Samimy, Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums: "Es hat sich oftmals gezeigt, dass Drogenkonsum vorrangig nicht mit strafrechtlichen Sanktionen entgegengewirkt werden kann." Samimy stellt zugleich aber auch klar, "Drogenbesitz, auch zum Eigenkonsum, ist und bleibt eine Straftat. Deshalb wird auch in jedem Fall ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die betreffende Person eingeleitet."
Allerdings könne die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird und welche Auflagen in diesem Fall zu verhängen sind, oder ob eine Anklage erfolgen muss. Wenn eine sogenannte Fremdgefährdung vorliegt, dann folgt auf jeden Fall eine Strafe, auch wenn die Höchstmenge nicht überschritten worden ist. Eine solche Fremdgefährdung bestehe immer dann, wenn die Drogen in Schulen, Jugendheimen, Kasernen oder Gefängnissen konsumiert worden seien. Auch wenn mit Rauschgift gehandelt werde, gebe es keine Straffreiheit.Extra

Cannabis ist der Sammelbegriff für die aus Hanf produzierten Betäubungsmittel Haschisch, Marihuana und Haschischöl. Hauptwirkstoffe sind die sogenannten Cannabinoide, dazu zählt auch Tetrahydrocannabinol (THC). Sie sind für die berauschende Wirkung des Cannabis verantwortlich. Laut Experten ist der Wirkstoffgehalt in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Erklärt wird dies damit, dass durch spezielle Zucht besonders hochwertiges Marihuana produziert wird und vor allem die Cannabisblüten einen sehr hohen Wirkstoffgehalt haben. Drogenexperten sprechen von Cannabis-Hochleistungssorten, von denen eine große Gesundheitsgefahr ausgehe. Hier die Erklärung der Begriffe und wie Konsumenten das Rauschgift einnehmen: Marihuana: Die getrockneten, weiblichen Blütenstände (möglichst unbefruchtet) werden geraucht. Haschisch: Das gepresste Harz der Hanfpflanze wird geraucht oder in Fett gelöst konsumiert. Haschischöl: Das mit Lösungsmitteln aus der Pflanze extrahierte Öl wird verdampft und eingeatmet, mit Tabak vermischt, auf Papier geträufelt und gelutscht oder geraucht.

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