Heimtücke und Habgier?

Mainz/Trier. Weil eine 41-jährige in Trier einen Killer angeworben hatte, wurde sie vom Trierer Schwurgericht im Juli 2002 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später auf - wegen schwerer Verfahrensfehler. Nun wird in Mainz neu verhandelt.

Eine 41-jährige Frau aus Leichlingen im Rheinland hat im Spätsommer 2000 in Trier einen Auftragsmörder angeworben. Der Russe sollte ihren 42-jährigen Ehemann umbringen. Dafür wurde sie vom Trierer Schwurgericht im Juli 2002 wegen Anstiftung zum Totschlag zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Kammer hatte die Mordmerkmale Habgier und Heimtücke verneint. Wegen schwerer Verfahrensfehler hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Juli 2003 auf. Seit gestern wird gegen die Frau in Mainz verhandelt. Bleich und angespannt saß die schwarzhaarige Angeklagte vor dem Mainzer Schwurgericht. Den rechtskräftigen Feststellungen des Trierer Gerichts zum Tathergang zufolge hatte die Vertreterin für Gebrauchtwagen bei ihrer Arbeit einen russischen Flüchtling aus Trier kennen gelernt. Ihm erzählte sie von ihren Eheproblemen. Wie die Frau auch gestern noch einmal schilderte, durchstöberte ihr Mann Supermarkt-Container nach abgelaufenen Lebensmitteln. Daheim habe er die Heizung abgestellt und in Decken auf Sperrmüllmöbeln herumgesessen. Man habe in einer Art "Ehekrieg" gelebt. Bei der geplanten Scheidung ging es vor allem um das gemeinsame Haus und um das Sorgerecht für den damals 13-jährigen Sohn. Laut Feststellungen des Trierer Gerichts kamen die Frau und der Russe auf die Idee, den 42-jährigen aus dem Weg zu schaffen. Der Russe gab den Auftrag an einen Bekannten aus der Ukraine weiter, der ebenfalls in der Moselstadt lebte.Killer schießt zwei Mal, Opfer flieht trotzdem

Unter dem Vorwand, wichtige Papiere für sie abzuholen, schickte sie ihren Ehemann nach Kiew. Als Belohnung versprach sie ihm 3400 Mark und das gemeinsame Haus. Ihr Ehemann reiste daraufhin am 12. Oktober 2000 nach Kiew, wo er von dem Auftragsmörder abgeholt wurde. Dieser fuhr mit dem Mann in eine dunkle Seitenstraße, zog eine Waffe und sagte kalt: "Das war's!" Dann schoss der russische "Killer" seinem Opfer zweimal ins Gesicht. Schwer verletzt gelang es dem 42-Jährigen, sich - ausgerechnet - in ein nahe gelegenes Krematorium zu flüchten. Eine Kugel hatte ihm das Kinn zerschmettert und war am Hals wieder ausgetreten. Eine andere traf ihn unter dem linken Auge und trat neben dem Ohr wieder aus. Der Mann ist seit der Tat erwerbsunfähig. Der Auftragsmörder wurde in Kiew zu zehn Jahren Haft verurteilt. Laut Auftrag des Bundesgerichtshofs, der das erste Urteil aufhob, muss die Mainzer Kammer nun prüfen, ob die Angeklagte heimtückisch oder aus Habgier handelte. Schon in dem Trierer Verfahren sprach einiges dafür: Beim Tode des Ehemannes hätte die auf großzügigem Fuß lebende Frau Haus und alle Ersparnisse geerbt. Auch war das Opfer unter einem Vorwand nach Kiew gelockt worden und ahnte nicht, dass es ermordet werden sollte, war also völlig arglos. Dies spricht für Heimtücke. Werden diese Mordmerkmale nachgewiesen, erwartet die Frau eine höhere, wenn nicht lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess wird fortgesetzt.

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