Pellets und Co. Heizen mit Holz – Darauf haben sich die Ampel-Parteien geeinigt

Trier · Freude bei Feuer-Fans, Entsetzen bei Klimaschützern: Die Ampel hat sich auf neue Leitlinien fürs Heizungsgesetz geeinigt. Was für Kaminöfen oder Pelletheizungen geplant ist.

 Holz war zuletzt heiß begehrt. Jetzt will die Bundesregierung die Verbrennung reglementieren.  Foto: dpa

Holz war zuletzt heiß begehrt. Jetzt will die Bundesregierung die Verbrennung reglementieren. Foto: dpa

Foto: dpa/Melissa Erichsen

Lange haben die Ampel-Parteien gestritten, nun gibt es wider Erwarten doch noch eine Einigung beim Heizungsgesetz. Und zwar eine, die die Fans eines prasselnden Feuers freuen dürfte – während Klima- und Umweltschützer mit alledem weniger glücklich sind.

Im Vergleich zum bisher angedachten Gesetzesentwurf wird es nämlich einige zentrale Änderungen geben.

Die Wichtigste für alle, die auch in Zukunft mit Holz, Hackschnitzeln oder Pellets heizen wollen: Diese werden wie bisher als erneuerbare Energie gelten. Bei den zunächst präsentieren Gesetzesplänen hingegen, hätte Holz den Status „erneuerbar“ weitgehend verloren.

Heizen mit Holz: Das steht in den Leitplanken der Ampel-Parteien

In den am 13. Juni von den Ampelparteien präsentierten „Leitplanken“ zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes heißt es wörtlich: „Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 Prozent-Vorgabe ausnahmslos. Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.“

Das bedeutet: Nach den neuen Regeln wäre es auf Drängen der FDP auch im Neubau rechtlich völlig okay, sich eine reine Pelletheizung einzubauen. Oder auch eine Gas- oder Ölheizung mit einer Holzheizung zu kombinieren, die 65 Prozent der Energie liefert.

Mit dem ursprünglich geplanten Gesetz wäre das auf Wunsch der Grünen nicht möglich gewesen: Erst als Hybridheizung, also zum Beispiel in Kombination mit einer Wärmepumpe, wären Pellet- oder Hackschnitzel-Anlagen im Neubau dann künftig noch zulässig gewesen.

Das Wörtchen „ausnahmslos“ dürfte bedeuten, dass die bisher geplanten technischen Anforderungen entfallen. Im nun veralteten Gesetzesentwurf hatte es geheißen, dass Anlagen zur Verbrennung von Stückholz, Pellets oder Hackschnitzeln künftig immer einen Pufferspeicher benötigen. Auch die Pflicht, Holz-Heizungen mit einer Fotovoltaik-Anlage oder mit Solarthermie zu kombinieren, dürfte damit vom Tisch sein.

Die Trierer Bundestagsabgeordnete Verena Hubertz, die als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag an den Verhandlungen beteiligt war, bestätigt dies: „Alle technischen Beschränkungen werden auf den Prüfstand gestellt. Weitere Details werden in der parlamentarischen Beratung festgelegt.“

Auf mehr als auf die beiden Sätzchen scheinen sich die Parteien beim Heizen mit Holz also bisher nicht spruchreif geeinigt zu haben. Daher bleibt vieles Interpretationssache. Auch ist es vorerst ungewiss, was aus der bisher geplanten Vorschrift wird, dass Holz-Heizungen Technik benötigen, die nachweislich 80 Prozent der Schadstoffe entfernt.

Eine Nachrüstpflicht für ältere Anlagen war so oder so nie geplant. Ebensowenig stand jemals im Raum, bestehende Kaminöfen oder Pelletheizungen stillzulegen (es sei denn, es handelt sich um ineffiziente Uralt-Modelle, die der Schornsteinfeger so oder so schon auf dem Zettel hatte).

Das bedeutet die Einigung beim Gebäudeenergiegesetz für die Praxis

Das heißt für die Praxis: Wer im Bestand mit modernen Kaminöfen, Pellet- oder Hackschnitzelanlagen heizt, kann einfach so weitermachen und muss gar nichts unternehmen.

Auch wer aktuell mit Öl oder Gas heizt, muss sich aus rechtlichen Gründen nicht beeilen. Wegen der nun geplanten Übergangsfristen, kann es je nach Wärmeplanung in der Kommune bis 2028 dauern, bis strengere Regeln für den Heizungsaustausch gelten. Denn: „Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht“, heißt es in den Leitlinien. Auch sobald diese gelten, steht einer Holzheizung rechtlich nichts im Weg.

Lediglich in Neubaugebieten muss – so die neuen Leitplanken – schon ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung bis zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EEG) betrieben werden. Und diese 65 Prozent können nun auch Holzpellets oder Scheite liefern.

Klimaschädlich und ungesund: Umweltbundesamt rät vom Heizen mit Holz dringend ab

Das alles gibt dem Heizen mit Holz freie Fahrt – und zwar, obwohl Wissenschaftler und Umweltschützer vom Einsatz dringend abraten. Ein Fakt,der den nun verabschiedeten Satz erklären dürfte „Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.“

Und wie könnte das funktionieren? SPD-Vize-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz erklärt dazu auf Anfrage: „Um Fehlanreize zu vermeiden, wäre es zum Beispiel denkbar, festzuschreiben, dass lediglich Holz aus zertifizierten, regionalen und nachhaltigen Hölzern verfeuert werden darf. Dies wird in der parlamentarischen Beratung genauer festgelegt.“

Verheizt würde das Holz aber dennoch. Und das wird inzwischen sehr kritisch gesehen. Seit etwas mehr als einem Jahr rät das Umweltbundesamt generell davon ab. Zum einen, weil dabei sogar mehr Treibhausgase freigesetzt werden als bei Heizöl oder Erdgas. Zum anderen, weil auch Feinstaub und riskante Schadstoffe in die Luft gelangen.

Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem Tiefpunkt für die Klimapolitik der Bundesregierung. „Am schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist“, kritisierte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Darüber hinaus wird die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Holz ermöglicht.“

Dies ist die aktualisierte Version eines bereits früher veröffentlichten Textes, mit der wir auf die neuen Entwicklungen reagieren.

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