Gebäudeenergiegesetz Neues Gesetz: Was die Bundesregierung fürs Heizen mit Holz plant
Trier · Nicht nur reinen Öl- und Gasheizungen droht das Aus. Auch Holz gilt bald nicht mehr durchweg als erneuerbare Energie, wenn das umstrittene Gebäudeenergiegesetz Realität wird. Was für Kaminöfen oder Pelletheizungen geplant ist.
Das Ende der reinen Öl- und Gasheizungen scheint besiegelt zu sein. Wenn das Gebäudeenergiegesetz so wie von der Bundesregierung geplant das Parlament passieren sollte, dann muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung bis zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EEG) betrieben werden. Aber was ist mit neuen Pelletheizungen und Kaminöfen?
Eines zur Beruhigung vorweg: Niemand muss seinen Kaminofen rausreißen, seine Pelletheizung stilllegen und es wird auch weiter erlaubt sein, Holz zu verfeuern. Allerdings soll es strengere Regeln geben. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt: Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar sei und voraussichtlich teurer werde, „sollte diese Option nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, wo andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind“. Zum Beispiel in denkmalgeschützten Häusern. Bei Neubauten werde der Einbau einer Biomasse-Heizung ausgeschlossen.
Heizen mit Holz: Das sagt das Bundeswirtschaftsministerium
Heißt das etwa, dass Holz-Heizungen in Neubauten künftig verboten sind? Das haben wir das Ministerium gefragt. Die Antwort der Pressestelle: Der Einbau sei „an sich nicht verboten“. Und dann kommt das große Aber: Mit Biomasse könne man allerdings im Neubau die 65-Prozent-Erneuerbare Energie-Pflicht nicht erfüllen. Dem Holz wird damit sein Status als erneuerbare Energie aberkannt.
Grund dafür dürfte auch sein, dass Heizen mit Holz inzwischen sehr kritisch gesehen wird. Seit etwas mehr als einem Jahr rät das Umweltbundesamt generell davon ab. Zum einen, weil dabei sogar mehr Treibhausgase freigesetzt werden als bei Heizöl oder Erdgas – das zeigen Zahlen, die das Bundesamt auf Anfrage bereitgestellt hat. Zum anderen, weil auch Feinstaub und riskante Schadstoffe in die Luft gelangen.
Erst als Hybridheizung, also zum Beispiel in Kombination mit einer Wärmepumpe, sind Pellet- oder Hackschnitzel-Anlagen im Neubau künftig noch zulässig.
Im Widerspruch dazu steht die Aussage von Bauministerin Klara Geywitz, dass Kaminöfen mit zehn Prozent auf die Erfüllung des EEG-Ziels angerechnet werden sollen. Auch soll der Einbau von Holzheizungen weiterhin gefördert werden.
Allerdings müssen Biomasse-Heizungen laut Gesetzesentwurf diverse technische Anforderungen erfüllen. Aus dem Kleingedruckten geht hervor, dass Anlagen zur Verbrennung von Stückholz, Pellets oder Hackschnitzeln künftig immer einen Pufferspeicher benötigen. Zudem müssen sie (mit Ausnahme von Einzel-Öfen) mit einer Fotovoltaik-Anlage oder mit Solarthermie kombiniert werden. Und drittens benötigen sie Technik, die nachweislich 80 Prozent der Schadstoffe entfernt. Eine Nachrüstpflicht ist nicht geplant.
Kritisiert werden diese Pläne sowohl aus der Politik als auch aus der Wirtschaft. Die Freien Wähler im rheinland-pfälzischen Landtag sprechen angesichts dessen, „dass Heizen mit Holz keine Zukunft haben soll“, von einem „desaströsen Signal an Bürger, die auf nachwachsende Rohstoffe gesetzt haben“. Das unterstreiche „die Planlosigkeit der Grünen bei der Frage, wie nachwachsende Rohstoffe effektiv zur Wärmewende beitragen können.“ Das Gesetz müsse gestoppt werden.
Auch der Bundesverband der Deutsche Säge- und Holzindustrie kritisiert die „einseitige Diskriminierung von Holz“. Diese sei eine Gefahr für die Wärmewende.
Wolfgang Schuh, Geschäftsführer des Waldbesitzerverbands für Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass das Gesetz noch geändert wird. Er betont, dass es in vielen Fällen gar keine andere Möglichkeit gebe, als dünnes oder krummes Holz energetisch zu verwerten. Und das sei doch besser, als es im Wald verrotten zu lassen, wobei schließlich auch CO2 freigesetzt werde.