HINTERGRUND

Täter-Opfer-Ausgleich So heißt ein uraltes Strafrechts-Instrument, das aber erst seit den neunziger Jahren wieder verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt ist. Er versucht, vor Beginn eines Gerichtsverfahrens eine Einigung zwischen dem Beschuldigten, der seine Tat grundsätzlich einräumt, und seinem Opfer herbeizuführen.

Die Einigung kann in einer Entschuldigung, einem Verständigungsgespräch, aber auch einem Schadenersatz bestehen. Ein erfolgreicher Ausgleich führt oft zur Vermeidung eines Prozesses. Der Gesetzgeber hat 1998 und 1999 mit zwei großen Reformen den Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt: So wurden die "TOA"-fähigen Delikte ausgeweitet (Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) und die Berücksichtigung eines Ausgleichsverfahrens auch in einem bereits laufenden Prozess festgeschrieben. Politischer Hintergrund für die Aufwertung war einerseits der Gedanke einer verstärkten Einbeziehung des Opfers in die Rechtsfindung, andererseits Effektivitäts-Gesichtspunkte angesichts einer überlasteten Justiz.(DiL)

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