HINTERGRUND

Der Instanzenweg "Das ist der normale Instanzenweg", antwortet Armin Hardt, Pressesprecher des Trierer Landgerichts, auf die Frage, warum die Familien derart lange auf eine Revisionsentscheidung warten müssen.

Eine Beschleunigung wegen besonderer Umstände sehe die Rechtssprechung nicht vor. Das Prozedere: Nach dem Urteil muss der Beklagte innerhalb einer Woche Revision einlegen (ohne Begründung). Einen Monat, beginnend mit der Zustellung des Urteils (in diesem Fall am 22. Januar 2004 zum Prozess vom 28. November 2003), hat er dann Zeit, die Begründung nachzuliefern. Dann prüft das Landgericht die Zulässigkeit und gibt dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Von dort wird der Fall weiter an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe geleitet. Deren Pressesprecherin Frauke Scholten meint: "Meist dauert es bis zu sieben Monate, bis alles bei uns ist." Erst nach der dortigen Prüfung kommt der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Gericht an die Reihe. Und dann ist der Termin abhängig von den noch vielen anstehenden Verfahren. "Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, gilt der Angeklagte als unschuldig, trotz Verurteilung vor der Großen Jugendstrafkammer", erklärt Justizsprecher Hardt. (vog)

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