HINTERGRUND

Chronik der B 50 MÄRZ 1999: Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) kündigt zum ersten Mal an, gegen die B 50 neu zu klagen, sobald es Planfeststellungsbeschlüsse gibt.OKTOBER 1999:Das Planfeststellungsverfahren wird eröffnet.

JANUAR 2000 :Ein dreitägiges Erörterungsverfahren zum Hochmosel-Übergang beginnt.JANUAR 2001:Die Planfeststellungsbeschlüsse für die B 50 neu werden erlassen. FEBRUAR 2001:Ürzig beschließt, gegen den Bau der Straße zu klagen. Elf weitere Klagen folgen bis April. AUGUST 2001:Die ersten Eilverfahren werden vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) abgelehnt. OKTOBER 2001:Ürzig und Zeltingen-Rachtig ziehen ihre Klagen daraufhin zurück, ein Eilantrag des BUND wird abgelehnt. Die Naturschützer kündigen trotzdem weitere Klagen an. NOVEMBER 2001:Die Privatklage von Friedmunt Sonnemann wird vom OVG abgewiesen. JULI 2002:Das Land stellt einen Bauplan zur B 50 neu vor, der eine Fertigstellung bis 2007 vorsieht. Das OVG Koblenz weist Klagen von Winzern gegen den Hochmosel-Übergang ab. AUGUST 2002:Der Spatenstich für das erste Teilstück der B 50 neu zwischen Wittlich und Platten wird verschoben. DEZEMBER 2002:Das OVG Rheinland-Pfalz lehnt Eilanträge des BUND ab. JANUAR 2003:Das OVG erklärt den Planfeststellungsbeschluss für den Hochmosel-Übergang wegen Verstößen gegen EU-Recht für rechtswidrig, das Land geht in Revision. MAI 2003: Der Spatenstich des ersten Abschnitts zwischen Wittlich und Platten erfolgt.APRIL 2004:Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet: Der Hochmoselübergang darf vorerst nicht gebaut werden. (will)

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