HINTERGRUND

Wann zahlt die Hausratversicherung? Die Hausratversicherung umfasst alle Gegenstände in der Wohnung, die Haushaltsmitglieder ge- und verbrauchen, allerdings keine fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände wie Einbaumöbel oder Teppichböden und auch kein Hausrat von Untermietern.

Wertsachen (Bargeld, Schmuck) wird nur bis zu einer bestimmten Grenze ersetzt. Auch Rasenmäher oder Spielfahrzeuge sind versichert, allerdings keine Fahrräder und Autos. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Kleintiere, privat genutzte Antennenanlagen und Markisen. Versichert ist der Hausrat in der im Versicherungsvertrag genannten Wohnung, einschließlich Balkon, Terrasse, privat genutzten Nebengebäuden und Garagen. Ausschließlich beruflich genutzte Räume gehören nicht dazu. Auch der Hausrat von Studenten, Auszubildenden, Wehr- oder Zivildienstleistenden außerhalb der elterlichen Wohnung ist mitversichert. Erstattet wird in der Regel der Neuwert von zerstörten Gegenständen. Auch Reparaturkosten plus Ausgleich für eine mögliche Wertminderung werden übernommen. (Quelle: Haus & Grund)

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