HINTERGRUND

Diäten: Die rheinland-pfälzischen Abgeordneten erhalten eine zu versteuernde monatliche Grunddiät von 5146 Euro. (Landtagspräsident und Fraktionsvorsitzende erhalten doppelte Diäten, Vizepräsidenten 1,5 fache) Aufwandsentschädigung: Monatlich wird eine steuerfreie Kostenpauschale von 1124 Euro für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten und sonstige Auslagen gezahlt.

Dazu kommt eine Tagegeldpauschale von 281 Euro und eine Fahrtkostenpauschale je nach Entfernung zwischen 138 und 596 Euro. Altersversorgung: Nach zehn Jahren Parlamentszugehörigkeit erhält ein Ex-Abgeordneter 33 Prozent der Grunddiät (1698 Euro). Für jedes weitere Jahr der Mitgliedschaft bis zum 20. Jahr erhöht sich die Pension um 3,5 Prozent. Die Pensionsberechtigung liegt bei frühestens 57 Jahren.

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