Höchstens fünf Jahre Haft bei Geständnis

Vor dem Landgericht hat der Prozess gegen drei Männer begonnen, die Dutzende Anleger um insgesamt 2,65 Millionen Euro betrogen haben sollen. Gehen die Angeklagten auf das Angebot des Gerichts ein, müssen sie für dreieinhalb bis fünf Jahre ins Gefängnis.

Trier. Auch ein Gericht arbeitet gerne ökonomisch. Je schneller ein Fall zu den Akten gelegt werden kann, desto rascher kann sich eine Kammer dem nächsten Übeltäter widmen. Der Grund, warum an deutschen Gerichten mitunter munter gedealt, also gehandelt wird. In der Praxis sieht das so aus, dass dem Angeklagten bei einem umfangreichen Geständnis eine Straf-Obergrenze zugesichert wird. Motto: "Wenn du gestehst, bekommt du nicht mehr als x Jahre." Verlockend ist ein derartiger Deal theoretisch für alle Prozessbeteiligten (siehe TV von Samstag): Für Gericht und Staatsanwaltschaft ist der Fall damit erledigt. Und der Angeklagte kommt glimpflicher davon als bei einem mitunter quälend langen regulären Prozess.

Im seit gestern laufenden Betrugsprozess gegen drei 46, 48 und 50 Jahre alte Männer aus der Region Trier macht der Vorsitzende Richter Armin Hardt den Angeklagten gleich zu Beginn ein Angebot. Zu diesem Zeitpunkt sind noch alle Prozessbeteiligten beeindruckt von der Anklageschrift, für deren Verlesung Staatsanwalt Matthias Teriet eine knappe Stunde Zeit benötigt. Daraus lässt sich erahnen, dass ein "regulärer" Prozess Monate dauern würde.

Doch noch ist offen, ob die mutmaßlichen Schneeballsystem-Betrüger auf das Angebot eingehen.

Nur einer bricht das kollektive Schweigen



Der als Haupttäter angeklagte 48-jährige Finanzkaufmann schweigt (ihm drohen maximal fünf Jahre Haft); ein zweiter Angeklagter, der für maximal vier Jahre ins Gefängnis soll, hat sich bislang nur zur seiner Person geäußert.

Nur der dritte Angeklagte, ein 46-jähriger Versicherungsfachwirt (maximal dreieinhalb Jahre), bricht am ersten Verhandlungstag das kollektive Schweigen. Allerdings stellt er sich mehr als Opfer dar denn als Täter. "Ich war von der Sache überzeugt", sagt er, "muss mir aber den Vorwurf gefallen lassen, dass ich es hätte besser überprüfen sollen." Die Sache - das waren nebulöse "Trading-Geschäfte", bei denen den Anlegern eine Verdoppelung des Kapitals innerhalb eines Jahres versprochen wurde. Dutzende fielen darauf herein und gaben dem Trio laut Staatsanwaltschaft Beträge zwischen 5000 und 220 000 Euro. Ein Teil der insgesamt eingenommenen 2,6 Millionen Euro wurde bei den Angeklagten sichergestellt. Bis spätestens Freitag müssen sie entscheiden, ob sie auf das Angebot der Kammer eingehen. Der Prozess wird aber schon heute fortgesetzt.-pf./dr

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