Hoher Besuch mit Folgen

TRIER. Der Besuch des algerischen Generalkonsuls in der Trierer Aufnahme-Einrichtung für Asylbegehrende könnte ein Nachspiel haben. Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat künftige Besuche von Botschaftspersonal bei Asylbewerbern untersagt.

Bei der ADD ist man ziemlich sauer, über den Leiter der Aufnahme-Einrichtung. "Es hätte nicht zu diesem Besuch kommen dürfen", sagt Sprecherin Miriam Lange. So etwas werde nicht mehr passieren, die Verantwortlichen seien gerügt worden. Kein Trost für die algerische Familie B., die auf den Zwischenfall in der Einrichtung in Trier-Nord erst aufmerksam machte. Die 33-jährige Frau, ihr 32-jähriger Ehemann und die fünfjährige Tochter seien noch immer "extrem" verunsichert, berichtet ihr Anwalt Karl-Heinz Angele. Am 11. Mai habe der Leiter der Einrichtung den algerischen Generalkonsul zusammen mit Botschaftspersonal herumgeführt. Dabei seien sie auch in das Zimmer der Familie gegangen, die damals erst kurz in Trier lebte. Sie seien vom Konsul zunächst auf Französisch und später auf Arabisch befragt worden, unter anderem warum sie in Deutschland Asyl beantragt hätten. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz, sagt Angele. "Während laufender Asylverfahren genießen die Flüchtlinge Schutz, ihre Heimatstaaten dürfen nicht in das Verfahren eingreifen." Aus Sicht der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl und des Arbeitskreises Asyl ist der Vorfall "ein Skandal". Schon mehrmals kritisierten sie die Trierer Einrichtung. Vor zwei Jahren wegen angeblich "inquisitorischer Methoden" bei der Befragung von abgelehnten chinesischen Asylbewerbern. Zuvor übten sie Kritik an Sammelvorführungen. Bekannt geworden ist der Fall erst jetzt, weil sich laut Angele die Familie nicht getraut hat, darüber zu sprechen. Erst bei der Asyl-Verhandlung vor dem Trierer Verwaltungsgericht sei der Besuch des Generalkonsuls zur Sprache gekommen. Geholfen hat es der Familie nichts: Laut Urteil soll sie abgeschoben werden.

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