Hunsrückerin zu Tode gefoltert – Prozess wird neu aufgerollt

Neubrandenburg · Ein Mann foltert seine Lebensgefährtin zu Tode. Er behauptet, sie sei vom Bundesnachrichtendienst auf ihn angesetzt worden. Der Mann wird zu fünf Jahren Haft verurteilt. Doch war er überhaupt schuldfähig?

Ein Mann aus der Nähe von Neubrandenburg, der seine Freundin unter anderem mit Peitschenschlägen zu Tode gefoltert haben soll, kommt für die Tat ein weiteres Mal auf die Anklagebank. Er war zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, nun hob der Bundesgerichtshof das Urteil vom März auf, wie ein Justizsprecher am Freitag sagte. Der 52-Jährige bleibt aber in Haft. Die aus Rheinland-Pfalz stammende Frau war 2016 in dem Dorf Alt Rehse getötet worden.

TV-Berichterstattung zum im März verhandelten Prozess: Zwei Stunden lang gefesselt und gepeitscht

Der Gesundheitszustand des Verurteilten — ihm war eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert worden — solle stärker berücksichtigt werden, erklärte der Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg. Die Karlsruher Richter seien der Ansicht, dass geprüft werden muss, ob der Mann überhaupt schuldfähig war. Das hatte eine Gutachterin schon untersuchen sollen. Der Mann lehnte es aber ab, mit ihr zu sprechen.

Der 52-Jährige war wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte die 32-Jährige im Streit nackt an ein Bett gefesselt und sie mit einer Peitsche misshandelt. Er gab ihr im Sommer 2016 so lange kein Essen und Trinken, bis sie schließlich starb. Der Angeklagte hatte nach eigenen Angaben noch versucht, sie wiederzubeleben. Vergeblich. Die stark verweste Leiche blieb im Haus.

Der Mann hatte die Tote in Decken und Folien gewickelt und auf eine Sackkarre gebunden, die er in dem ehemaligen Gasthof hin- und hergeschoben hatte. Nachbarn hatten die Frau schon länger vermisst. Sie wurde aber erst zwei Monate später bei einem Einsatz wegen Ruhestörung im Haus gefunden. Die genaue Todesursache der Frau konnte später nicht mehr geklärt werden. Der Fall erregte große öffentliche Aufmerksamkeit, weil die junge Frau bei einer Kuppelshow eines privaten TV-Senders mitgemacht hatte und dadurch im Internet bekannt geworden war. Über das Internet lernten sich die beiden auch kennen.

Der Bundesgerichtshof musste sich mit dem Fall befassen, weil der Verteidiger, der einen Freispruch erreichen wollte, Revision eingelegt hatte. Nach seiner Ansicht war die Tat dem Lebensgefährten nicht nachzuweisen. Dieser hatte sich "vom BND und Dorfbewohnern verfolgt gefühlt" und deswegen auch seine Bekannte verdächtigt.

Wie er erklärte, habe sie ihn "zersetzen" sollen. "Ihr Tod kam für mich mehr als überraschend, und ich kann mir nicht erklären, warum ich nicht den Notarzt geholt habe", sagte der Verurteilte kurz vor Ende des Prozesses. Während der Verhandlung hatte er sich zeitweise auch mit seinem Verteidiger überworfen und dessen Ablösung verlangt.

Sollte das Gericht dem Mann völlige Schuldunfähigkeit attestieren, gibt es nach Ansicht von Rechtsexperten zwei Möglichkeiten. Zum einen könnte das Verfahren mit einem Freispruch enden, zu anderen könnte das Gericht den Mann auch in eine psychiatrische Klinik einweisen, falls er eine Gefahr für andere darstellt.

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