"Ich bitte um Milde für meinen Sohn"

Dreieinhalb Jahre Haft für den Ehemann, eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für seine Frau: So endete der sogenannte "Cannabis-Prozess", der am Mittwoch vor dem Landgericht Trier verhandelt wurde.

Trier. "Ich bitte um Milde für meinen Sohn." Leise, aber nachdrücklich erklingen die letzten Worte der 31-jährigen Angeklagten, die sich am Mittwoch gemeinsam mit ihrem Ehemann wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Landgericht Trier verantworten muss. Gerade einmal zwei Tage vor der Geburt des inzwischen fünfeinhalb Monate alten Jungen flogen die kriminellen Machenschaften des Ehepaars mit damaligem Wohnsitz in Schönberg (Kreis Bernkastel-Wittlich) auf.

Bei einer groß angelegten Anti-Drogen-Razzia Anfang des Jahres fanden Beamte des Landeskriminalamts auf dem Bauernhof der beiden Angeklagten insgesamt 941 fast erntereife Cannabis-Pflanzen sowie außerdem 50 sogenannte Mutterpflanzen zur weiteren Aufzucht von Setzlingen. Eine Profi-Plantage mitten im Hunsrück - seit September 2007 auf einer Fläche von 52 Quadratmetern aufgebaut, mit ausgeklügelter Bewässerungs- und Belüftungsanlage sowie einer Beleuchtung, deren Strom illegal abgezapft wurde. Doch damit nicht genug: Die Fahnder entdeckten im Wohnhaus außerdem Pistolen, Kleinkaliber-Waffen und jeweils eine Schrotflinte sowie ein Luftgewehr. "Zur Verteidigung der Cannabis-Anlage" habe das Ehepaar die Waffen bereitgehalten, lautete daher zunächst der Vorwurf der Anklage - auf unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vor.

Im Sitzungssaal 70 des Landgerichts Trier stellt sich das Geschehen allerdings anders dar: Zwei Etagen über der eigentlichen Plantage seien die Waffen verwahrt worden, erklärt Verteidiger Christoph Rühlmann für seinen Mandanten. Diese habe der Angeklagte zufällig auf dem Speicher des alten Hofs gefunden, keineswegs sollten damit die Marihuana-Pflanzen notfalls mit Waffengewalt verteidigt werden.

Die anderen Vorwürfe gibt der 32-jährige gelernte Energie-Elektroniker zu, schwächt allerdings die Rolle seiner Ehefrau ab: Sie habe nur Hilfestellung zu den Straftaten geleistet. Auch die gelernte Hotelfachfrau bestätigt diese Version.

Staatsanwaltschaft und Gericht schenken den Angeklagten Glauben, schon vor Auftakt der Hauptverhandlung haben sie sich mit den beiden Verteidigern auf das Strafmaß geeinigt: dreieinhalb Jahre Haft für den Ehemann, für seine Frau wegen Beihilfe eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung mit der Auflage, eine Geldstrafe von 1500 Euro an die Villa Kunterbunt zu zahlen. Sichtlich erleichtert reagieren die Eheleute: Die von der Mutter erbetene Milde wurde ihnen vom Gericht gewährt.

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