"Ich lasse mich nicht mit einem Prozent abspeisen"

Mainz/Trier · Ist die Besoldungspraxis der rheinland-pfälzischen Beamten rechtens? Ja, sagt Finanzminister Kühl. Nein, sagen die Gewerkschaften. Wer recht hat, müssen nun die Gerichte entscheiden.

Manfred Müller (Name von der Redaktion geändert) hat die Nase voll. Erst wurde der technische Beamte von seinem Dienstherrn an einen anderen, weiter von seinem Wohnort entfernten Arbeitsplatz versetzt. Dann erfuhr der 41-Jährige noch, dass er sich die nächsten fünf Jahre mit einer jeweils einprozentigen Erhöhung seiner Bezüge zufriedengeben muss.

"Ich fühle mich voll abgehängt", sagt Müller und fügt hinzu: "Für mich gilt: Der Beamte mit dem kleinsten Dienstgehalt muss mit Abstand die weiteste Strecke zum Dienst fahren - mit entsprechenden Kosten. Dass die Abspeisung mit einem Prozent da überhaupt nichts bringt, versteht sich von selbst."
Manfred Müller ist als technischer Beamter in die Besoldungsgruppe A 8 eingestuft - mittlerer Dienst. Nach Gewerkschaftsangaben hat der ledige Beamte ein Bruttomonatsgehalt von 2693,30 Euro - inklusive des seit einigen Jahren darin anteilig enthaltenen Weihnachtsgeldes. Ein Prozent plus - das macht bei Manfred Müller gerade einmal 27 Euro brutto monatlich mehr aus. Netto sind es noch ein paar Euro weniger. Wäre er Angestellter bei einer Kommune und kein Beamter, würde er bei gleichem Bruttoverdienst nach der diesjährigen Gehaltserhöhung rund 75 Euro mehr bekommen. Das sieht der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vor.
Manfred Müller fühlt sich gegenüber seinen nicht verbeamteten Kollegen benachteiligt. Mit Unterstützung des rheinland-pfälzischen Beamtenbunds DBB hat er deshalb Klage beim Trierer Verwaltungsgericht eingereicht - gegen die Deckelung seiner Bezüge. "Der Tarifabschluss für Angestellte im öffentlichen Dienst muss auch für Beamte gelten", sagt DBB-Landesgeschäftsführer Malte Hestermann. Auch bei zwei anderen Gerichten sind Klagen anhängig; nach dem am Freitag veröffentlichten Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Professor Ulrich Battis dürften weitere Klagen folgen.

"Sonderopfer von Beamten, die das Ziel verfolgen, öffentliche Haushalte zu sanieren, sind verfassungswidrig", sagt Ilse Schaad von der Gewerkschaft GEW. Von einem Sonderopfer der Beamten könne keine Rede sein, meint dagegen der Mainzer Finanzminister Carsten Kühl. Es sei zwar zutreffend, dass sich Beamte dem Staat gegenüber in einer besonderen Position befänden. "Aber ich würde das nicht Opfer nennen", sagt der sozialdemokratische Minister.
Eine Aussage, angesichts der Manfred Müller nur mit dem Kopf schütteln dürfte. Der Beamte kann sich von seinem Gehalt - trotz zwischenzeitlicher Erhöhung - jedenfalls weniger leisten als noch vor einem Jahr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort