Kriminalität Illegales Autorennen: 21-jähriger Trierer lebensgefährlich verletzt – Sonderkommission ermittelt – Ein Tatfahrzeug wurde gefunden

Update | Trier · Ein 21-jähriger Trierer ist am Samstagabend Opfer eines verbotenen Autorennens geworden. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt. Die Polizei ermittelt mit einer Sonderkommission wegen versuchter Tötung. Bundesweit hat sich die Zahl solcher illegalen Rennen 2020 mehr als verdoppelt.

Illegales Autorennen in Trier - Polizei ermittelt - Fußgänger schwer verletzt
Foto: dpa/Friso Gentsch

Ein 21-jähriger Fußgänger aus Trier ist am Samstagabend in Trier lebensgefährlich verletzt worden, weil zwei Autofahrer sich auf der Ostallee zwischen den Kaiserthermen und dem Hauptbahnhof mutmaßlich ein illegales Autorennen lieferten.

Auto erfasst in Trier einen Fußgänger

Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich das Unglück – oder wohl eher: das Verbrechen – um 21.24 Uhr an der Kreuzung Ostallee/Gartenfeldstraße. Dort erfasste eines der von den Kaiserthermen heranrasenden Autos den Fußgänger. Der junge Mann wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Zeugen zufolge handelte es sich beim Tatfahrzeug um einen dunklen Audi A 6 (Baujahr zwischen 2004 und 2011) mit  französischem Kennzeichen. Außerdem sucht die Polizei einen weißen Golf VII GTI. Beide Fahrer flüchteten.

Den Audi haben die Ermittler inzwischen gefunden. Wo, das teilten sie am Sonntagabend nicht mit. Auf der Grundlage der bisher vorliegenden Zeugenaussagen hat die Staatsanwaltschaft Trier ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes und verbotenen Kraftfahrzeug­rennens eingeleitet. Bei der Kriminaldirektion Trier wurde eine Sonderkommission eingerichtet, die mit Hochdruck ermittelt.

Immer wieder illegale Autorennen in der Region Trier

In der Region Trier hat es zuletzt erschreckend viele illegale Autorennen gegeben. Nicht einmal zwei Wochen ist es her, dass ein Porsche und ein BMW-Fahrer am helllichten Tag mit bis zu 150 Stundenkilometern durch die Luxemburger Straße Richtung Innenstadt rasten. Ohne Rücksicht auf Verluste überholten sie dabei andere Verkehrsteilnehmer. Doch nicht nur in Trier, auch auf den Autobahnen und Landstraßen der Region kam es dieses Jahr bereits zu diversen Autorennen. Auffällig: Es ist kein Einzelfall, dass die Täter mit französischen Kennzeichen unterwegs sind. Auch die sechs Sportwagen, die Ende Mai Richtung Trier-Ehrang über die A 64 rasten, hatten französische Zulassungen.

Wie die „Welt am Sonntag“ dieses Wochenende berichtete, hat sich  die Zahl verbotener Autorennen in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Insgesamt habe die Polizei 2020 in den 16 Bundesländern 4981 Fälle gezählt. Das entspreche einem Anstieg von 106 Prozent gegenüber 2019, als lediglich 2420 Fälle bekannt wurden. 

Dem Bericht zufolge registrierten sämtliche Länder einen starken Anstieg, wobei das Problem in den Städten größer sein soll als auf dem Land. Grünen-Politiker fordern auch wegen dieser gefährlichen Rennen ein Tempolimit auf Autobahnen und dass Fahranfänger keine so hoch motorisierten Autos mehr nutzen dürfen. Und der ADAC fordert laut „Welt am Sonntag“ deutlich mehr Kontrollen. Die steigende Zahl illegaler Rennen zeige, dass das konsequente Ausschöpfen des gesetzlichen Strafmaßes offenbar nicht abschreckend genug sei.

Illegale Autorennen sind strafbar

 Und das, obwohl die Strafen deutlich verschärft wurden. Seit 2017 sind illegale Rennen laut Paragraph 315d des Strafgesetzbuches nämlich keine Ordnungswidrigkeit mehr. Sie sind strafbar. Und die Strafen sind empfindlich:  Teilnehmer müssen mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren rechnen. Außerdem kann die Versicherung Leistungen verweigern oder Auszahlungen zurückfordern.

Schon wer einfach nur an einem Rennen teilnimmt, nimmt bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe in Kauf. Bei besonderen Sach- und bei Personenschäden können bis zu fünf Jahre daraus werden. Wer andere Menschen – so wie es nun in Trier geschah – schwer verletzt oder sogar tötet, wird mit bis zu zehn Jahren bestraft. Auch des Mordes können sich die Täter schuldig machen, wenn ihnen ein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist. In diesem Fall droht den Schuldigen eine lebenslange Haftstrafe.

Wer verurteilt wird, muss zusätzlich zu Haft- und Geldstrafe auch damit rechnen, dass sein Führerschein und sein Auto eingezogen werden – und dass er so schnell nirgendwo mehr hinfahren wird.

Zeugen, die unmittelbar Angaben zum Geschehen machen können oder im Nachhinein davon gehört haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Trier unter 0651/97792-290 wenden. Sofern Sie vertraulich Angaben machen möchten, melden Sie sich bitte unter folgender Rufnummer 0152/28854968.

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