Im Eiswein-Streit gibt Gericht erneut Weinprüfern recht

Mainz · Der Weinjahrgang 2011 war für Eiswein nicht geeignet. Im juristischen Streit um die rheinland-pfälzische Eisweinlese des Jahrgangs 2011 haben Winzer erneut eine Niederlage erlitten. Das Mainzer Verwaltungsgericht lehnte am Donnerstag die Klagen mehrerer Weingüter ab, die sich das begehrte Eiswein-Prädikat erstreiten wollten.

Nach Überzeugung der Weinprüfer war es bei der Ernte Mitte Januar 2012 jedoch nicht kalt genug für Eiswein. Zudem sei das Lesegut zu verfault gewesen. Diese Auffassung bestätigten die Richter. Nach den Angaben einer Gerichtssprecherin können die Kläger nun bei Oberverwaltungsgericht beantragen, dass eine Berufung zugelassen wird.

Weinbauministerin Ulrike Höfken wertet die heutigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Mainz als Unterstützung für die Qualität des Eisweines in Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht Mainz hat alle fünf Klagen in den sogenannten Eisweinverfahren abgewiesen. "Damit bestätigt das Gericht die Beanstandungen der staatlichen Weinkontrolle bei einigen Eisweinen des Jahrgangs 2011", so Höfken. Auch die Verwaltungsgerichte in Neustadt und Koblenz hatten bereits entsprechende Klagen von Winzern abgelehnt und eine Klage beim Verwaltungsgericht Trier wurde zurück genommen. red

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