In Berlin aus dem Verkehr gezogen

TRIER/BERLIN. Der Prozess um die Internet-Seiten des Pädophilen-Vereins "Krumme 13" geht in die nächste juristische Runde. Für einen der beiden Angeklagten dürfte der weitere Verlauf aber eher nebensächlich sein.

Die Fernsehbilder sorgten im Dezember für Aufsehen in der Republik: Ein Undercover-Reporter hatte sich im Auftrag von Stern und ZDF in die Pädophilen-Szene eingeschlichen und mit versteckter Kamera in einer Berliner Wohnung dokumentiert, wie pädophile Erwachsene Kinder zwischen neun und 13 Jahren zu sexuellen Spielen heranzogen.Einer der beiden Haupttäter, die daraufhin vor Gericht gestellt wurden, ist in Trier bestens bekannt: Der 44-jährige Ilja S. hatte jenen Text im Internet veröffentlicht, der bei Amts- und Landgericht Trier zu einer Verurteilung wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften führte.Der früher in Trier wohnhafte Dieter Gieseking war wegen dieser Publikation zu neun, Ilja S. zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, letzterer auf Bewährung. In Berlin aber bekam Ilja S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern drei Jahre - was den Trierer Prozess im Nachhinein fast nebensächlich erscheinen lässt.Bei der Trierer Justiz wusste man von dem fast parallel laufenden Berliner Verfahren nichts, und der Angeklagte selbst sah wohl keinen Grund, darauf hinzuweisen. In Berlin war das Trierer Verfahren zwar bekannt, die Anklageschrift nahm sogar darauf Bezug. Aber auf die Idee, die Kollegen in Trier zu informieren, kam offenkundig niemand. "Vielleicht haben die das schlicht vergessen", vermutet der zuständige Trierer Staatsanwalt Thomas Albrecht.Berliner Justiz vergisst, Trier zu benachrichtigen

Unabhängig von der neuesten Entwicklung läuft der weitere Instanzenweg. Die Anwälte von Dieter Gieseking und Ilja S. haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Allein die Begründung von Gieseking-Verteidiger Leonhard Graßmann ist mit 29 Din-A-4-Seiten deutlich länger als der gesamte Urteilsspruch.Inhaltlich stützt sich das Revisionsbegehren auf die abgelehnten Beweisanträge der Verteidigung. Das Gericht hatte alle Versuche, neben dem reinen Wortlaut des umstrittenen Textes auch den inhaltlichen Kontext und die Herkunft zum Gegenstand des Prozesses zu machen, abgeblockt. Die Verteidigung spricht darüber hinaus von einem "widersprüchlichen Verhalten des Gerichts" und von einer "nicht mehr nachvollziehbaren Argumentationsrichtung". Das habe zu Verstößen gegen den "Grundsatz des fairen Verfahrens" geführt.Der Angeklagte Gieseking rechnet damit, dass das Oberlandesgericht Koblenz im März entscheidet. Dagegen spricht allerdings, dass der Revisionsantrag bis dato noch beim Landgericht in Trier liegt. Er sei bei der Staatsanwaltschaft noch nicht eingegangen, sagt Ankläger Albrecht. Das passiere normalerweise, "bevor der Antrag zum OLG geht". Vielleicht dauere die Bearbeitung "aufgrund des Umfangs etwas länger".

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