"In Ruhe beraten"

KOBLENZ/TRIER. (DiL) Eine Woche nach der Entscheidung (der TV berichtete) hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die schriftliche Urteilsbegründung im Prozess um den Status der Vereinigten Hospitien in Trier vorgelegt. Dabei lassen die Richter keinen Zweifel, dass die Stiftung keine kirchliche Einrichtung ist.

Maßgeblich ist danach nicht, dass die Hospitien Anfang des 19. Jahrhunderts aus überwiegend kirchlichen Stiftungen entstanden waren. Entscheidend ist nach Ansicht der Richter, dass Napoleon die ursprünglichen Einrichtungen zunächst im Jahr 1802 verstaatlicht und dann erst neu gestiftet habe. Bis in die heutige Zeit wirke der Wille des Stifters nach, der eindeutig nicht auf eine kirchliche Stiftung gerichtet gewesen sei. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass in den nach dem zweiten Weltkrieg erlassenen Satzungen die katholische Tradition wieder hervorgehoben werde. Zufrieden mit dem Spruch äußerte sich der Personalrat. Er hatte das Verfahren in Gang gebracht hatte, weil die Geschäftsführung der Vereinigten Hospitien mit dem Hinweis auf den angeblich kirchlichen Charakter der Stiftung seine Rechte einschränken wollte. "Wir sind froh, dass die Justiz ein weiteres Mal unsere Auffassung bestätigt hat", sagte der Personalratsvorsitzende Peter Pries. Man habe die Veränderungen zu Lasten der Mitarbeitervertretung "hoffentlich endgültig abgewehrt". Auch die für die Rechtsaufsicht bei Stiftungen zuständige ADD sieht sich bestätigt. Die Hospitien hatten gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geklagt, um sie dazu zu zwingen, den kirchlichen Status anzuerkennen. Aktuellen Handlungsbedarf vermag die Behörde angesichts ihres Erfolges bei Gericht nicht zu erkennen. Es gelte weiterhin der Status Quo, heißt es am Willy-Brandt-Platz. Damit liegt das Gesetz des Handelns beim Verwaltungsrat der Hospitien, der zur Hälfte von der Stadt Trier gestellt wird, dem aber auch der Bischof angehört. Er muss entscheiden, ob er den Rechtsstreit nach acht Jahren beendet. Möglich wäre auch der Versuch, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht per Klage zu erzwingen - wie es bereits einmal gelang. Aber schon dort ließen die obersten Richter erkennen, dass sie in der Sache keine andere Auffassung vertreten als ihre Koblenzer OLG-Kollegen. "Wir werden das in Ruhe prüfen", erklärte der Verwaltungsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Helmut Schröer, gegenüber dem TV. Falls man die OVG-Rechtsauffassung akzeptiere, müsse der Verwaltungsrat auch über Konsequenzen für die Satzung reden. Bislang sind die Hospitien auch satzungsmäßig eng an die Kirche angelehnt. So dürfen etwa in den Verwaltungsrat nur Katholiken berufen werden.

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