Ist es doch Mord gewesen? Ermittlungen im Fall der im März in Trier getöteten 16-Jährigen laufen noch

Trier · Wird der 24-Jährige, der im Verdacht steht im März seine 16-jährige Nachbarin erstochen und die Leiche anschließend verbrannt zu haben, doch wegen Mordes angeklagt? Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Mann sitzt derzeit in Untersuchungshaft, ihm wird Totschlag vorgeworfen.

Trier. Der Fall hat fast ganz Deutschland bewegt: Der Tod einer 16-jährigen Schülerin im März in Trier. Das Mädchen wurde am Abend des 13. März in Trier-Nord auf einem bis dahin völlig vermüllten Weg getötet und in einem Gebüsch versteckt. Am nächsten Abend soll der Täter an den Tatort zurückgekommen sein, um die Leiche der 16-Jährigen zu verbrennen. Nur wenige Stunden später wurden ihre sterblichen Überreste entdeckt.

Einen Tag darauf nimmt die Polizei den mutmaßlichen Täter fest: den 24-jährigen Nachbarn des Mädchens. Ihre Familie wohnt zu dieser Zeit noch in Trier-Nord. Der Mann soll das Mädchen erstochen haben, bevor er es verbrannte. Nicht nur der brutale Tod der Schülerin hat viele fassungslos gemacht. Es hat auch für Entsetzen gesorgt, dass ausgerechnet der Nachbar, der die 16-Jährige an dem späten Freitagabend auf dem Weg zum Trierer Hauptbahnhof begleitete, der Täter sein soll. Drei Monate sind seit der Tat vergangen. Der 24-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird Totschlag vorgeworfen.

Doch noch sind die Ermittlungen in dem Fall nicht abgeschlossen, wie der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt, Peter Fritzen, auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. Die Arbeit der Kriminalpolizei laufe noch.

Wie die Anklage gegen den 24-Jährigen lauten werde, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Otmar Schaffarczyk, Anwalt der Familie der getöteten Schülerin schließt nicht aus, dass der Mann wegen Mordes angeklagt wird. Der juristische Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt darin, dass für die Verurteilung wegen Mordes bestimmte Merkmale vorliegen müssen. Etwa Heimtücke oder sogenannte niedrige Beweggründe. Bei beiden Straftatbeständen wurde die Tat vorsätzlich begangen. Daher ist die exakte Abgrenzung oft sehr schwer.

Unterschiede gibt es hinsichtlich des Strafmaßes. Mord wird immer mit lebenslanger Haft, Totschlag mit einer fünf- bis 15-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Wann die Ermittlungen im Fall der getöteten Schülerin abgeschlossen sein werden, kann Fritzen noch nicht sagen.
Die Eltern des Mädchens, die mittlerweile in der Eifel wohnen, seien froh, dass sich die Wogen geglättet hätten und Ruhe eingekehrt sei, sagt Schaffarczyk. Nach der Verhaftung des Nachbarn hat es heftige Attacken gegen ihn und seine Familie gegeben. Auch Morddrohungen sind im Internet verbreitet worden. Die Polizei ermittelt gegen drei Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook, die den mutmaßlichen Täter im Internet bedroht haben.

Schaffarczyk schließt nicht aus, dass nach einer Anklage des 24-Jährigen und bei Prozessbeginn die Stimmung wieder kippen kann. "Die Eltern hoffen und wünschen, dass es ruhig bleibt, selbst wenn eine Anklage wegen Mordes erfolgt", sagt der Anwalt.

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