Ist Wittlicher „Mustergefangener“ immer noch eine „tickende Zeitbombe“?

Trier/Salmtal · Er hat vor neun Jahren eine Prostituierte fast erstochen – und seine Gefängnisstrafe abgesessen. Doch die Staatsanwaltschaft will, dass der 27-jähriger Wittlicher weiter eingesperrt bleibt, weil er gefährlich sei. Seit dieser Woche wird der Fall in Trier verhandelt.

Die brutale Tat hat im August 2006 bundesweit Schlagzeilen gemacht: Auf einem Parkplatz an der Landesstraße 141 bei Salmtal (Kreis Bernkastel-Wittlich) wurde eine 46 Jahre alte Prostituierte in ihrem Wohnmobil überfallen und durch neun Messerstiche schwer verletzt. Nur durch eine Notoperation konnte die Frau gerettet werden. Sie hatte zuvor trotz ihrer schweren Verletzungen noch selbst die Polizei alarmiert. "Wie durch ein Wunder hat sie überlebt", meinte seinerzeit einer der behandelnden Ärzte.

Bis der mutmaßliche Täter geschnappt werden konnte, vergingen vier Wochen. Eine Zeugin, die das Phantombild des Angreifers im Volksfreund gesehen hatte, gab den Ermittlern der nach der Landesstraße benannten 30-köpfigen Sonderkommission "Soko 141" den entscheidenden Hinweis. Auf dem Parkplatz eines Kaufhauses wurde der damals 19-jährige Wittlicher festgenommen, nachdem ihm zunächst noch die Flucht in die Büsche gelungen war.

Der arbeitslose junge Mann, den die Fahnder wegen seines jugendlichen Aussehens als "Jüngelchen" beschrieben, wurde später wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Vorsitzende Richter Rolf Gabelmann bezeichnete den bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraften Angeklagten damals als "hochaggressiv", "gefährlich" und "unkontrolliert". Ähnlich drastisch - als "tickende Zeitbombe" - hatte seinerzeit auch das Opfer den jungen Mann beschrieben.

Der Trierer Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes glaubt, dass der inzwischen 27-Jährige noch immer gefährlich ist und zudem unter einer psychischen Störung leidet. Deshalb soll der Wittlicher weiter hinter Gittern bleiben - in sogenannter nachträglicher Sicherungsverwahrung.

Darüber berät seit dieser Woche die Erste Große Jugendkammer des Trierer Landgerichts. Für die Verhandlung sind zunächst fünf Prozesstage anberaumt; doch es ist jetzt schon absehbar, dass die fünfköpfige Kammer damit nicht hinkommen wird.

Kontakt zu Prostituierter

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist äußerst umstritten und an enge Voraussetzungen geknüpft. Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen kann sie nur verhängt werden, wenn von einem psychisch gestörten Straftäter eine hochgradige Gefahr ausgeht. Die Trierer Ankläger sehen diese Voraussetzungen bei dem 27-Jährigen erfüllt.
Zwar galt der Wittlicher während der zurückliegenden Jahre im Knast als "Mustergefangener", sagt ein Gefängnispsychologe. Allerdings baute er als Freigänger eine Beziehung zu einer Prostituierten auf, mit der er schließlich auch in Streit geraten sein soll. Nicht ausgeschlossen, so ein anderer ehemaliger Gefängnispsychologe, dass diese Beziehung eines Tages eskaliert wäre.

Zur möglichen Gefährlichkeit des Wittlichers und der Wiederholungsgefahr werden im Laufe des Prozesses auch zwei Gutachter gehört. Vor allem von deren Prognose dürfte am Ende die Entscheidung des Gerichts abhängig sein. Bis dahin wird es wohl Juni sein.

Wir die Sicherungsverwahrung verhängt, muss diese alle zwei Jahre überprüft werden. Die rheinland-pfälzischen Sicherungsverwahrten sind zentral in der Justizvollzugsanstalt Diez untergebracht.

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