Ja zur Änderung

Die Verfassungsänderung in Luxemburg ist beschlossen: Das Parlament stimmte dafür, dass der Großherzog zukünftig kein Veto bei Gesetzen einlegen darf.

Luxemburg. (wie) Die Verfassungskrise in Luxemburg scheint beigelegt zu sein - die Diskussion über das umstrittene Sterbehilfegesetz geht aber weiter. Das Parlament des Nachbarlandes stimmte gestern mehrheitlich dafür, Paragraf 34 der Verfassung zu streichen, wonach das Staatsoberhaupt, der Großherzog, Gesetzen zustimmen muss. Ausgelöst worden war die Debatte, nachdem der Großherzog sich geweigert hatte, das Gesetz, das Sterbehilfe ermöglichen soll, zu unterschreiben. 56 Parlamentarier stimmten gestern in erster Lesung der Verfassungsänderung zu, ein Abgeordneter enthielt sich. Künftig soll der Großherzog Gesetze nach ihrer Verabschiedung nur noch verkünden dürfen.

Der Streit um die Sterbehilfe geht unterdessen weiter. Einige Abgeordnete fordern eine Volksabstimmung darüber. Auch der Vatikan hat sich in die Diskussion eingeschaltet. Der Vorsitzende der Päpstlichen Akademie für das Leben ließ mitteilen, dass man mit "tiefer Sorge" die Entwicklungen in Luxemburg verfolge. Das Gesetz ebne den Weg zur Euthanasie.

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