Jäger darf kein Kühlhaus im Wald bauen

Trier (dpa/lrs) · Ein Jagdpächter darf im Wald kein eigenes Kühlhaus für geschossenes Wild bauen. Mit dieser Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht Trier die Klage eines Jägers ab, der im Kreis Bernkastel-Wittlich ein 116 Quadratmeter großes Kühlhaus in der Nähe seines Jagdhauses bauen lassen wollte.

„Eine hygienisch einwandfreie Versorgung des Wildes“ sei auch möglich, wenn das erlegte Wild in ein Kühlhaus im nur wenige Kilometer entfernten Ort transportiert werde, teilten die Richter am Donnerstag mit. Zudem könne der Jagdpächter das Wildbret auch in Kühlräumen in seinem mehrgeschossigen Jagdhaus unterbringen.

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