Jetzt ist ein Gutachter an der Reihe

Der Planwagen-Unfall bei Spangdahlem, bei dem am Samstag zehn Menschen verletzt wurden (der TV berichtete), könnte ein juristisches Nachspiel haben: Offenbar war nicht nur der Fahrer des Gespanns zu schnell unterwegs gewesen - auf dem Anhänger hätten wohl gar keine Personen befördert werden dürfen.

 Gab es technische Probleme an dem umgekippten Planwagen? Ein Gutachter ist eingeschaltet. TV-Foto: Agentur siko

Gab es technische Probleme an dem umgekippten Planwagen? Ein Gutachter ist eingeschaltet. TV-Foto: Agentur siko

 Gab es technische Probleme an dem umgekippten Planwagen? Ein Gutachter ist eingeschaltet. TV-Foto: Agentur siko

Gab es technische Probleme an dem umgekippten Planwagen? Ein Gutachter ist eingeschaltet. TV-Foto: Agentur siko

Spangdahlem. Die gute Nachricht zuerst. "Es ist niemand lebensgefährlich verletzt worden", sagt Otmar Kaufmann von der Polizei in Bitburg. Die schlechte: Es sieht so aus, als hätte der schwere Unfall nahe der Airbase Spangdahlem, bei dem am Samstag ein mit zehn Menschen besetzter Planwagen umgekippt war und alle Insassen verletzt wurden - vier davon schwer -, vermieden werden können. Und zwar nicht nur deshalb, weil der Fahrer des Gespanns nach Auskunft der Bitburger Polizei mit zu hoher Geschwindigkeit auf die B 50 eingebogen war. Offensichtlich hatte der Planwagen, den der Fahrer von einer Wittlicher Firma ausgeliehen hatte, keine Zulassung zur Personenbeförderung. "Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es keine Genehmigungen für Planwagen-Fahrten, da solche Planwagen-Fahrten generell nicht genehmigungsfähig sind", teilt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit. Sprich: Der Anhänger hätte gar nicht für diesen Betriebsausflug verliehen werden dürfen.

Da es keine Genehmigung gab, wurde der Anhänger wohl auch nicht dem Tüv vorgeführt, wie es in Landkreisen vorgeschrieben ist, in denen Planwagen-Fahrten erlaubt sind - beispielsweise im Eifelkreis Bitburg-Prüm, der solche Fahrten allerdings nur in seltenen Fällen und unter strengen Auflagen genehmigt. Beim Tüv würden unter anderem die Bremsleistung des Planwagens und auch seine Kippsicherheit überprüft, erklärt Hermann Blick, Sachverständiger vom Tüv Rheinland. Und: Es gilt für solche Gefährte in der Regel eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 25 Stundenkilometern. Diese hat der Traktor-Fahrer, der, wie die Bitburger Polizei betont, nicht alkoholisiert war, wohl überschritten. Ein Gutachter muss nun klären, wie schnell er gefahren ist - und ob es technische Probleme beim Anhänger oder Traktor gab. Ergebnisse werden in der nächsten Woche erwartet.

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