Juristisches Tauziehen

TRIER. Das juristische Tauziehen im Fall des ehemaligen Leiters der Saarburger DRK-Rettungswache geht weiter. Nachdem das Landgericht den 47-Jährigen diese Woche auf freien Fuß gesetzt hat, will die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde einlegen. Der Saarburger wird verdächtigt, den Rettungsdienst-Funkverkehr gestört zu haben. Er bestreitet dies.

Bleibt der vom Dienst suspendierte Ex-Rettungswachenleiter bis zu einem wahrscheinlichen Prozess in Freiheit? Oder muss der 47-Jährige erneut in Untersuchungshaft? Eine endgültige Antwort auf diese Frage wird wohl innerhalb der nächsten zwei Wochen das Kob-lenzer Oberlandesgericht geben. Dort hat Triers Chef-Staatsanwalt Horst Roos Beschwerde eingelegt gegen eine Entscheidung des Landgerichts Trier. Die Erste Schwurgerichtskammer hatte am Dienstag den zweieinhalb Wochen zuvor erlassenen Haftbefehl gegen den 47-Jährigen wieder aufgehoben. Der Beschuldigte wurde noch am selben Tag aus der U-Haft entlassen (TV vom 28. Februar).Die Staatsanwaltschaft wirft dem Saarburger DRK-Mann vor, bei Einsätzen des luxemburgischen Rettungshubschraubers in Deutschland wiederholt den Funkverkehr gestört zu haben. Dadurch habe der Rettungsdienstler in Kauf genommen, dass Menschen sterben, meint die Anklagebehörde und verweist auf mehrere Einsätze, bei denen es wegen der Funkstörungen zu Verzögerungen gekommen sei. Dies begründe den Tatverdacht des versuchten Mordes aus niederen Beweggründen, sagt Chef-Staatsanwalt Roos. Eine Auffassung, der auch die Trierer Haftrichterin folgte, als sie vor drei Wochen den Haftbefehl erließ.

Gegen diese Entscheidung hatte die Verteidigerin des 47-Jährigen, die Saarburger Rechtsanwältin Ruth Streit, Beschwerde eingelegt. Erfolgreich, wie die Freilassung des Mannes zeigt. Anders als Staatsanwalt und Haftrichterin geht die dreiköpfige Kammer des Landgerichts derzeit nicht davon aus, dass der Mord-Vorwurf gerechtfertigt ist. Anders ausgedrückt: dass der 47-Jährige tatsächlich wegen versuchten Mordes verurteilt wird, wenn es zu einem Prozess kommt.

Allerdings: Auch die Schwurgerichtskammer glaubt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, dass der ehemalige DRK-Rettungswachenleiter den Funkverkehr gestört hat. Weil er dabei aber nicht zwingend auch den Tod der betroffenen Patienten in Kauf genommen habe, gehe es derzeit "nur" um den Verdacht der Körperverletzung. Im Klartext: zu wenig für einen Haftbefehl. "Eine schwierige Rechtsfrage", räumt Triers Chef-Staatsanwalt Horst Roos ein und hofft auf klärende Worte der Oberlandesrichter. Unabhängig davon würden die Ermittlungen in diesem Fall aber zügig abgeschlossen.

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