Justizminister Bamberger setzt beim Opferschutz auf Prävention

Jahrzehntelang galt das Augenmerk der Justiz dem Schutz von Beschuldigten in Strafverfahren, nicht den Opfern. Nach Ansicht von Landes-Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) hat sich das nachhaltig geändert.

Mainz. (fcg) Mit der Vorlage des zweiten Opferschutzberichtes der Landesregierung dokumentiert der Minister die vielfältigen Anstrengungen, die in diesem Bereich unternommen wurden. Zum einen durch Reformen wie das Zweite Opferrechtsreformgesetz, das verbesserte Rechte für Opfer von Zwangsverheiratung oder Stalking bringt. Rheinland-Pfalz sei via Bundesrat "wichtiger Impulsgeber" gewesen.

Großen Stellenwert misst Bamberger der Prävention bei. Die Landesregierung habe beispielhafte Maßnahmen ergriffen, etwa bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die neuen "Häuser des Jugendrechts" in Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern und demnächst in Trier und Koblenz. Es werde erwogen, solche Häuser künftig auch dort anzusiedeln, wo es Staatsanwaltschaften und nur Polizeiinspektionen statt -präsidien gibt, etwa in Zweibrücken oder Bad Kreuznach.

Im Bereich des nachsorgenden Opferschutzes, bei dem der sensible Umgang mit Kriminalitätsopfern im Mittelpunkt steht, verweist der Minister auf die Anfang 2009 etablierten Zeugenkontaktstellen. Wie verhalte ich mich? Wo ist das Gericht? Wo genau muss ich hin? Solche und andere Fragen bekommen Zeugen eines Strafverfahrens dort beantwortet. 3500 Anfragen binnen eines Jahres belegen laut Bamberger die Sinnhaftigkeit des Angebotes. "Wir bemühen uns, es noch bekannter zu machen", sagt Abteilungsleiterin Stefanie Hubig.

Eine technische Neuerung, in die das Land kräftig investiert hat, sind Video-Vernehmungen, die an allen Landgerichten möglich sind. Sie ersparen Opfern die belastende Konfrontation mit den Angeklagten.HINTERGRUND In Rheinland-Pfalz wurden 2009 rund 283 160 Straftaten mit etwa 301 500 Opfern und Geschädigten registriert. Das sind 4,7 Prozent mehr Straftaten und acht Prozent mehr Opfer als 2000. Bei schweren Delikten wie Mord oder Totschlag gingen die Zahlen deutlich zurück. Bei etwa neun Prozent der Straftaten waren die Opfer mit dem Tatverdächtigen verwandt (2000: 4,6 Prozent). Zurückgeführt wird diese Steigerung darauf, dass sich Opfer von häuslicher Gewalt häufiger trauen, Täter anzuzeigen.(fcg)

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