Kampf der Nachwahl

MAINZ. (win) Eine Änderung des Wahlrechts soll künftig nach dem Willen der Mainzer Landesregierung Nachwahlen zum Bundestag verhindern. So sollen Ersatzbewerber für Wahlkreiskandidaten bestimmt werden, um beim Tod von Direktkandidaten einen verspäteten Urnengang auszuschließen.

Rheinland-Pfalz will mit einer Gesetzesinitiative auf Bundesebene Konsequenzen aus den in Dresden fälligen Nachwahlen zum Bundestag am 2. Oktober ziehen. Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin (FDP) soll bei Bundestagswahlen - wie bereits bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen - künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, Ersatzbewerber für die Direktkandidaten der Wahlkreise zu nominieren. Stirbt ein Kandidat, tritt an seine Stelle automatisch der B-Kandidat. Durch eine Neuregelung kann gleichzeitig eine Nachwahl ausgeschlossen werden, wenn auf die Benennung eines Ersatzbewerbers verzichtet wurde. Dies trifft vor allem für den Fall zu, dass Einzelbewerber oder kleine Parteien nicht in der Lage sind, B-Kandidaten aufzustellen. Eine entsprechender Passus soll künftig auch für Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz gelten. Nachwahlen seien für alle Beteiligten unbefriedigend und müssten weitgehend ausgeschlossen werden, sagten Mertin und Ministerpräsident Kurt Beck im Anschluss an eine Kabinettsitzung in Mainz. Wer die Möglichkeit eines Ersatzbewerbers nicht nutze, müsse dann das Risiko tragen, eine Wahlmöglichkeit zu verlieren, so Beck. Nach dem Tod der NPD-Direktkandidatin für den Bundestag in Dresden war auch gefordert worden, das Wahlergebnis bis zum Auszählen der Nachwahl am 2. Oktober unter Verschluss zu halten. Protest regte sich auch gegen angebliche Wahlabsprachen von Parteien. Die Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag können die Dresdner Stimmen nicht mehr grundlegend ändern.

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