Kein Anspruch auf bessere Abiturnote

Koblenz/Trier · Ein Schüler aus Trier hat keinen Anspruch darauf, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Abiturnote um eine Zehntelnote anhebt. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

Die Revision des Klägers gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Trier wurde nicht zugelassen.
In dem Rechtsstreit geht es letztlich um die Bewertung der freiwilligen Facharbeit im Berechnungsmodus für die Abiturnote. Der Schüler hatte im Frühjahr 2014 die Abiturprüfung mit einer Gesamtnote von 1,6 abgeschlossen. Er hatte auf die Einbringung einer Facharbeit verzichtet. Allerdings war diese seiner Meinung nach mit 0 Punkten dennoch in den Berechnungsmodus eingeflossen, gegen den er gerichtlich vorging (Der TV berichtete). Er argumentierte dabei, ohne Berücksichtigung der freiwilligen Facharbeit hätte seine Gesamtnote 1,5 betragen.
Die derzeitige Regelung in der Abiturprüfungsordnung Rheinland-Pfalz sei nicht zu beanstanden, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Nun hat der Kläger noch die Möglichkeit, Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht einzulegen. r.n.

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