Kein Doktor mehr für Folterknechte?
Potsdam · Promotionen in Propaganda-Arbeit gegen den Westen - an der Stasi-Hochschule von Potsdam war das vor der Wende nicht ungewöhnlich. Durch den Einigungsvertrag tragen die so promovierten Juristen ihre Titel bis heute. Damit soll jetzt Schluss sein, wenn es nach der Grünen-Fraktion im brandenburgischen Landtag geht.
Potsdam. Wie unterdrückt man Jugendgruppen am besten, wie geht man mit West-Journalisten um, welche Motive haben Menschen, die eine Stasi-Zusammenarbeit ablehnen? Oder: Wie bricht man Beschuldigte bei Befragungen schneller?
Mit diesen Fragen beschäftigten sich Dissertationen, die vor der Wende an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit im Potsdamer Ortsteil Eiche-Golm erarbeitet wurden. Mehr als 400 Doktorarbeiten früherer Stasi-Funktionäre sind so zusammengekommen.
Jetzt fordert die Grünen-Fraktion im brandenburgischen Landtag eine Überprüfung. Die juristischen Dissertationen an der ehemaligen Stasi-Hochschule genügten "in keiner Weise" den wissenschaftlichen und moralischen Ansprüchen, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel.
Die Juristische Hochschule war laut Behörde die Kaderschmiede des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und dessen zentrale Bildungs- und Forschungsstätte. Die meisten Doktoranden waren Offiziere des MfS oder andere lang gediente Mitarbeiter. Promoviert wurden an der Hochschule zum Beispiel die Stellvertreter von Stasi-Chef Erich Mielke, Gerhard Neiber und Wolfgang Schwanitz sowie DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski. "Mit dem Promotionsrecht wollte sich das MfS selbst einen wissenschaftlichen Anspruch geben", sagt Axel Vogel. "Und mit dem Einigungsvertrag wurden alle Doktortitel aus der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik übernommen."
Nach geltendem Recht könne nur die Hochschule den Doktorgrad entziehen, die ihn auch verliehen hat. Aber die Stasi-Hochschule gibt es nicht mehr - ob die Titel also aberkannt werden können, sei unklar.
Die Sprecherin der Stasi-Unterlagenbehörde Dagmar Hovestädt erklärt gegenüber dieser Zeitung, dass die Dissertationen und Diplomarbeiten der Juristischen Hochschule in Potsdam in der DDR unter Verschluss waren. Worüber promoviert wurde, war also streng geheim. Heute allerdings fallen die Arbeiten unter das Stasi-Unterlagengesetz. Um Zeitgeschichte aufzuarbeiten, könne also ein Antrag von Medien oder wissenschaftlichen Einrichtungen zur Einsicht in die Arbeiten gestellt werden.
Hovestädt erklärt, dass die Stasi-Behörde gegenwärtig dabei sei, die mehr als 400 Dissertationen zu digitalisieren. Das sei allerdings sehr zeitintensiv, da alle Arbeiten durchgesehen werden müssen. "Es darf schließlich kein Name eines Betroffenen veröffentlicht werden", sagt Hovestädt. Ihre Erfahrung sei es zwar, dass die Doktoranden - zumeist Offiziere des Ministeriums für Staatssicherheit und lang gediente Mitarbeiter - keine Klarnamen verwendet hätten. "Aber wir müssen sicher sein", betont die Sprecherin.
"Manche Arbeiten in Golm entstanden als Gruppenarbeiten - ich zweifele daran, dass sie selbst damals den wissenschaftlichen Ansprüchen genügten", sagt Axel Vogel. Neben der Aberkennung der damaligen Titel fordert er eine Veröffentlichung zum Beispiel im Internet.
Dagegen verweist der forschungspolitische Sprecher der Linken im Potsdamer Landtag, Peer Jürgens, darauf, dass es in Brandenburg heute "andere und größere Probleme" als die Titel der ehemaligen Stasi-Hochschule gebe. "Rechtlich ist es klar: Die akademischen Titel aus der ehemaligen DDR gelten laut Einigungsvertrag weiter."
Dass es in den Arbeiten um Themen wie die Unterdrückung politischer Gegner oder Spionage in der alten Bundesrepublik ging, hält Jürgens rückblickend für nicht bedeutsam. "Ob die Themen einer Doktorarbeit würdig sind, hatte einzig die damalige Hochschule zu entscheiden", so Jürgens. "Sie wurden nach damaligen Maßstäben vergeben und bewertet." Er könne "durchaus mitgehen", so Jürgens, wenn die Grünen heute eine Veröffentlichung der Arbeiten, "etwa in einer Form von Sammelband" forderten. "Aber die Debatte, den Leuten ihren Titel heute abzuerkennen, halte ich für völlig falsch."Extra
Die Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit war eine Ausbildungseinrichtung der Stasi in der DDR. Am 16. Juni 1951 als "Schule des MfS" gegründet, wurde ihr am 16. Februar 1965 der Status einer Hochschule für die juristische Ausbildung verliehen. Im März 1990 stellte sie den Lehrbetrieb ein. Sie sollte den aus der Arbeiterklasse stammenden und für höhere Aufgaben vorgesehenen Mitarbeitern des Ministeriums eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung und Einweisung in wissenschaftliche Standards verschaffen sowie die neuesten Erkenntnisse in Geheimdiensttätigkeit vermitteln. Sie war dienstrechtlich der Hauptabteilung Kader und Schulung unterstellt. red