Kein getrennter Prozess im Fall Billen

Trier · Der Eifeler CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen und seine Tochter müssen sich wegen der Polizeidaten-Affäre nun doch gemeinsam vor Gericht verantworten. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Zweibrücker Oberlandesgericht (OLG) einer Beschwerde der Landauer Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Hintergrund der letztlich erfolgreichen Beschwerde war eine Entscheidung des Landauer Landgerichts, das Verfahren gegen Billens Tochter abzutrennen.
Eine offizielle Bestätigung war gestern Abend nicht zu bekommen. Ein OLG-Sprecher hatte dem TV noch am Donnerstagmorgen gesagt, die Entscheidung falle erst Anfang nächster Woche.
Wann der Prozess wegen Geheimnisverrats gegen den CDU-Parlamentarier Billen und seine Tochter stattfindet, ist noch offen. sey

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