Kein Knutschen im Kino?

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will das Sexualstrafrecht ändern. Kern der Pläne, die bei der Opposition auf heftigen Widerstand stoßen: Das Sexualstrafrecht soll auf alle Minderjährigen ausgeweitet werden. Am Donnerstag wird abgestimmt.

Berlin. Der Fall des in der Türkei einsitzenden Marco hat auch in Deutschland das Sexualstrafrecht wieder in den Blickpunkt gerückt. Fakt ist: Wenn Jugendliche oder Erwachsene sexuelle Handlungen an unter 14-jährigen Kindern vornehmen, gilt dies hierzulande ebenso als strafbarer Missbrauch wie in anderen Ländern. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stößt jedoch nun auf Kritik mit ihren Plänen, das Sexualstrafrecht auf alle Minderjährigen auszuweiten. Am Donnerstag soll der Bundestag darüber entscheiden.Zypries: "Kein Jugendlicher muss Angst haben"

Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention von ihren Mitgliedstaaten gesetzgeberisches Handeln verlangt. Zum einen geht es dabei um ein schärferes Vorgehen gegen Kinderpornografie. Der zweite Schwerpunkt der Reform liegt aber darin, 16- und 17-Jährige grundsätzlich besser vor sexuellen Handlungen zu schützen. "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17-Jährige "missbraucht": Das, sagen Kritiker der Opposition, wäre schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, sie zum Knutschen oder anderen sexuellen Handlungen zu bewegen. Die Einladung könnte dann als "Entgelt", als Bezahlung gelten. Auch wenn die Eingeladene bereitwillig mitmacht. Nach dem Willen der EU soll sogar schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen. Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf EU-Ebene gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition nach Ansicht der Opposition den Jugendlichen selbst mit Strafe: Laut Zypries' Gesetz würden sich schließlich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar machen wie ein Erwachsener. Stimmt alles nicht, heißt es im Ministerium: "Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos - wie heute schon." "Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben." Kein Jugendlicher müsse Angst haben, wenn er einen anderen ins Kino einlade und hoffe, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen komme. Was aber dann? Künftig wird - aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben, das steht fest. Gleichzeitig verlangt die EU, dass der Täterkreis auch auf Personen unter 18 ausgedehnt wird. Mit dem Gesetz solle ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden, argumentiert Zypries. "Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden", versucht sie zu beruhigen. Die Debatte am Donnerstag im Bundestag dürfte spannend werden.