Arbeitsrecht Kein Schutz für Frauen nach Fehlgeburt - Krankenkasse will das ändern

Trier · Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, müssen eigentlich direkt nach dem traumatischen Erlebnis wieder arbeiten gehen. Für sie gilt kein Mutterschutz. Das will die Krankenkasse IKK Südwest ändern. Sie will, dass die betroffenen Frauen mehr Rechte haben und mehr Schutz bekommen.

Eine Fehlgeburt ist für Frauen ein traumatisches Ereignis. Foto: dpa

Eine Fehlgeburt ist für Frauen ein traumatisches Ereignis. Foto: dpa

Foto: dpa/Caroline Seidel

Eine Fehlgeburt ist für eine Frau immer ein traumatisches Ereignis. Statistiken zufolge erleidet jede dritte Frau vor der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt. Aus einer Bundestagsanfrage der FDP-Fraktion von vor zwei Jahren geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 von 1000 Geburten 43 vorzeitig endeten. Bis zur zwölften Woche sei das Risiko am höchsten, sagte kürzlich der Trierer Frauenarzt Rudolf Sauter im Gespräch mit unserer Redaktion.