Keine Ermittlungen gegen Bistumspriester

Trier · Ein seit vergangener Woche wegen Missbrauchsvorwürfen vom Bistum beurlaubter Priester muss nicht mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Grund: Die dem Geistlichen vorgeworfenen Taten seien verjährt, sagte der Leitende Koblenzer Oberstaatsanwalt Harald Kruse.

Der Priester soll sich in den 80er Jahren an einer 16-Jährigen vergangen haben. sey

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