Keine Kippe in der Kneipe

Zigaretten müssen ab 15. Februar 2008 auch in kleinen Kneipen mit nur einem Gastraum aus bleiben. Bei der Verabschiedung des Nichtraucherschutz-Gesetzes blieb die SPD dabei, nur für getrennte Nebenräume Ausnahmen zuzulassen.

Mainz. (win) Das Rauchverbot kommt in Rheinland-Pfalz nun doch nicht so "zügig" zum 1. November, wie von der SPD ursprünglich angekündigt. Überraschend ließ die Mehrheitsfraktion im Landtag wissen, dass der Nichtraucherschutz trotz der Gesetzesverabschiedung am Mittwoch erst zum 15. Februar greift. Damit soll den Gaststätten nach massiver Verbandskritik eine längere Vorbereitungszeit für mögliche bauliche Änderungen eingeräumt und den negativen Erfahrungen mit einer raschen Umsetzung in Baden-Württemberg Tribut gezollt werden. SPD-Abgeordnete Marianne Grosse wollte zudem nicht verheimlichen, dass damit auch auf Fastnachtsveranstaltungen Rücksicht genommen wird.Der CDU-Konter ließ nicht auf sich warten: Die SPD habe offenbar Angst vor der eigenen Courage bekommen. Erfolglos plädiert die FDP dafür, es den Wirten zu überlassen, sich für oder gegen das Rauchen in ihrem Lokal zu entscheiden - und nicht die Dorfkneipe in Existenznot zu bringen. Auch der CDU-Antrag, für kleine Kneipen Ausnahmen zuzulassen, fand keine Mehrheit im Plenum. Rauchverbote gelten demnach ab 15. Februar für: öffentliche Verwaltungen, Krankenhäuser, Schulen, Hochschulen, Sportstätten und Gaststätten.Ausnahmen sind in Gaststätten nur für Nebenräume erlaubt, die durch ortsfeste Trennwände abgeteilt und kleiner als der Hauptgastraum sind. Nicht betroffen sind Gartenwirtschaften. Auch in Festzelten, die höchstens 21 Tage hintereinander betrieben werden, darf geraucht werden.

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