Keine Vergewaltigung

TRIER. (DiL) Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen einen 36-Jährigen, der wegen Vergewaltigung seiner Stieftochter angeklagt war (der TV berichtete).

Die Beziehung zwischen dem aus Togo stammenden Mann und seiner Stieftochter hatte, von der Ehefrau und Mutter unbemerkt, 1997 begonnen. Zwei Kinder waren daraus hervorgegangen, deren Herkunft die heute 22-Jährige zunächst verschwieg. Erst Jahre später, nachdem es in der Familie häufig Streit gab, hatte sie dem Stiefvater vorgeworfen, sie im Alter von 16 Jahren vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte hatte die sexuelle Beziehung eingeräumt, jegliche Gewaltanwendung aber bestritten. Letztlich sah die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Björn Schlottmann eine Gewaltanwendung als nicht erwiesen an. Ausschlaggebend war, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten die im Prozess aufgekommenen Zweifel an der Darstellung des mutmaßlichen Opfers bestätigte. Die hinzugezogene Sachverständige hielt eine Verurteilung allein auf die Aussage der jungen Frau hin für unvertretbar. Die Betroffene hatte sich schon im Vorfeld des Prozesses einer umfassenderen Befragung durch die Gutachterin entzogen. Sonstige Beweise gab es aber nicht, und die Familie stellte sich weit gehend auf die Seite des Stiefvaters. So kam die Kammer, die den Angeklagten bereits vor Prozessbeginn aus der Untersuchungshaft entlassen hatte, zu einem Freispruch. Für die mehrmonatige U-Haft erhält der 36-Jährige eine Entschädigung.

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