Kinderschänder verurteilt

TRIER. (sey) Weil er sich am damals noch nicht 14-jährigen Sohn eines Bekannten mehrfach sexuell vergangen hat, muss ein 49 Jahre alter Mann aus Trier für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das hat die Dritte Große Strafkammer des Trierer Landgerichts entschieden.

Die Taten liegen bereits mehrere Jahre zurück, waren allerdings erst vor kurzem angezeigt worden. In das Urteil gegen den 49-Jährigen wurden Strafen aus einer früheren Verurteilung einbezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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