Kirche will Wiederverheirateten und Homosexuellen nicht mehr kündigen

Trier · Lichtblick für mehrere Zehntausend Mitarbeiter von katholischer Kirche und Caritas im Bistum: Wiederverheiratete Geschiedene und mit ihren Partnern zusammenlebende Homosexuelle müssen künftig nur noch in Ausnahmefällen um ihren Job zittern.

 Die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, die jetzt umgesetzt wird, hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann bereits Anfang November 2014 angekündigt. Damals war der Bischof in der Volksfreund-Redaktion zu Gast – hier mit TV-Nachrichtenchef Oliver Haustein-Teßmer. TV-Foto: Friedemann Vetter

Die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, die jetzt umgesetzt wird, hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann bereits Anfang November 2014 angekündigt. Damals war der Bischof in der Volksfreund-Redaktion zu Gast – hier mit TV-Nachrichtenchef Oliver Haustein-Teßmer. TV-Foto: Friedemann Vetter

Wer als Beschäftigter der katholischen Kirche nach einer Scheidung wieder heiratet, kann dafür gefeuert werden. Der Grund: Nach den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen handelt es sich bei der neuerlichen Ehe um einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß, der arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge hat.

Künftig soll der Rauswurf in einem solchen Fall allerdings die Ausnahme sein. Das sieht die Neufassung des kirchliche Arbeitsrechts vor, die jetzt von den Bischöfen verabschiedet worden ist. Demnach soll künftig Wiederverheirateten nur noch gekündigt werden, wenn die neue Ehe erheblichen Ärger hervorruft. Derzeit gilt diese Einschränkung nicht.

Im Bistum Trier fallen mehrere Zehntausend Beschäftigte von Kirche, Krankenhäusern und Caritas unter das kirchliche Arbeitsrecht, bundesweit ist von 700.000 Mitarbeitern die Rede, für die das veränderte Arbeitsrecht gilt. Danach sind auch eingetragene Lebenspartnerschaften von Homosexuellen künftig kein zwangsläufiger Kündigungsgrund mehr. Nur Mitarbeiter, die mit einer kirchlichen Lehrerlaubnis oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung tätig sind, müssen bei schweren Loyalitätsverstößen auch künftig mit einer Kündigung rechnen.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht schon seit Jahren in der Kritik. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann (52) hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für eine Liberalisierung eingesetzt, andere Bischöfe nicht. Nach Angaben der Bischofskonferenz haben "mehr als zwei Drittel der 27 Bischöfe" dem neuen Arbeitsrecht zugestimmt. Damit es in einem Bistum gilt, muss es der jeweilige Bischof in Kraft setzen. "Das ist bei uns reine Formsache und wird schnellstmöglich erledigt", verlautete aus Trierer Bistumskreisen.

Offiziell wollte sich zunächst niemand zu der Neuregelung äußern. Auch von den Mitarbeitervertretungen war keine Stellungnahme zu bekommen.

Kommentar: Kleiner Schritt nach vorn - Warum das neue kirchliche Arbeitsrecht nur ein Reförmchen ist

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