Klotten Tochter saß mit verunglückter Mutter in der Klotti-Achterbahn: Neue Schilderung lässt wichtige Frage offen

Klotten · Der Todesfall bei einer Achterbahn-Fahrt in Klotten hat ganz Deutschland schockiert. Die Familie der verunglückten Frau musste mit ansehen, was geschehen ist.

Unglück im Klotti-Park: Frau aus Cochem fällt aus Achterbahn und stirbt (Fotos)
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Tödliches Unglück im Klotti-Park

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Foto: dpa/Harald Tittel

Mehr als eine Woche ist vergangen, seit eine 57-jährige Frau in Klotten tödlich verunglückt ist. Im dortigen Klotti-Park wurde sie aus der Achterbahn geschleudert. Bereits kurz nach dem tragischen Unfall erklärten Besucher, welche Beobachtungen sie zu den Sicherheitsvorkehrungen an der Achterbahn gemacht hatten. Darüber hinaus äußerte sich inzwischen auch eine Bekannte des Unfallopfers zu Details des Unglücks.

Familie der verunglückten Frau war beim Achterbahn-Unfall in Klotten dabei

Einige Tage nachdem die Frau aus Nohfelden im Saarland zu Tode kam, hat eine ehemalige Nachbarin mit RTL gesprochen. Demnach konnte diese Bekannte berichten, was sie von der Tochter der Verstorbenen erfahren hat.

Laut RTL saß die 57-Jährige zusammen mit ihrer Tochter und einer Freundin in dem Waggon der Achterbahn. Die Tochter hat bemerkt, dass ihre Mutter aus der Achterbahn zu schleudern drohte. Ihr Versuch, die Mutter festzuhalten, blieb erfolglos. Die Männer der drei Frauen und die Enkelkinder waren ebenfalls im Klotti-Park. Sie haben das Unglück vom Boden aus mit angesehen.

Frage zum Unfall im Klotti-Park bleibt offen

Die drängende Frage zur Achterbahn in Klotten bleiben trotz dieser Schilderung aber weiterhin offen. Gleich zwei Besucher des Klotti-Parks hatten gegenüber Volksfreund.de von ihren Erfahrungen an dem verhängnisvollen Tag berichtet. Die beiden Besucher und auch einige ihrer Familienmitglieder sind mit der Achterbahn gefahren – nie hat ein Mitarbeiter per Hand kontrolliert, ob die Sicherheitsbügel fest eingerastet waren. Ein Detail, das nicht nur diese Besucher verwundert hat. Ob es bei der tödlich verlaufenen Fahrt genauso war, geht aus den neueren Schilderungen nicht hervor.

Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft erklärte in der vergangenen Woche, dass sie prüft, ob sich ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten ergibt. Sicher ist nur, dass der Landkreis Cochem-Zell nach dem Unfall ein vorläufiges Verbot für den Betrieb der Achterbahn in Klotten verhängt hat. Nach Unfällen mit Personenschäden ist es zwingend erforderlich, dass der TÜV die Anlage überprüft, bevor sie wieder in Betrieb gehen darf.

Wie steht es um die Sicherheit von Achterbahnen?

Die Sicherheit von Achterbahnen erhielt auch durch einen weiteren Vorfall neue Aufmerksamkeit. Fünf Tage nach dem Todesfall in Klotten wurden im Legoland im schwäbischen Günzburg 31 Menschen verletzt. Ein Zug der Achterbahn „Feuerdrache“ war auf einen vorausfahrenden Zug aufgefahren.

Angesichts dieser Unfälle verweisen Betreiber und Hersteller von Fahrgeschäften auf die hohen Sicherheitsstandards. „Entsprechende Vorkommnisse seit der Jahrtausendwende in stationären Freizeiteinrichtungen lassen sich an einer Hand abzählen“, sagt Jürgen Gevers, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen. Feststehende Achterbahnen – wie im Klotti-Park und im Legoland – werden mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen Stelle geprüft.

Die Sprecherin des Verbands der Deutschen Vergnügungsanlagenhersteller, Petra Probst, verweist auf die strengen Vorgaben für den Betrieb von Achterbahnen: „Die deutschen Sicherheitsvorschriften sind so hoch, dass sie als Vorbild für europäische Normen genommen wurden.“

Ein Absperrband versperrte einen Tag nach dem tragischen Unfall den Zugang zum Wild- und Freizeitparks Klotten.

Ein Absperrband versperrte einen Tag nach dem tragischen Unfall den Zugang zum Wild- und Freizeitparks Klotten.

Foto: dpa/Harald Tittel

Beide Verbände erklären, das menschliches Versagen oft eine Rolle bei Unfällen spielt. Deshalb rät Petra Probst: „Jeder, der Achterbahn fährt, sollte auch selbst darauf achten, dass zum Beispiel der Sicherheitsbügel fest schließt.“

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