Knackpunkt Ehranger Brücke

MAINZ. (win) Im Kampf gegen den LKW-Strom und Mautflüchtlinge auf der B 51 zwischen Trier und Bitburg zeichnet sich keine schnelle Lösung ab. Bei einem Transitverbot stößt der Schwerverkehr auf der Umleitung am Nadelöhr Ehranger Brücke/Moseltal-Dreieck an seine Grenzen.

Die Debatte um LKW-Mautflucht und überlastete Bundesstraßen hat für einen Schlagabtausch im Landtag gesorgt: Der Bitburger CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen warf Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP) vor, sich um den Süden des Landes zu kümmern, nicht aber um den Norden. Der Westerwälder Bauckhage verwahrte sich gegen die unterstellte Ungleichbehandlung. Hintergrund von Billens Attacke: Nachdem die LKW-Belastung auf der B 9 seit Jahresbeginn um 40 und mehr Prozent zugenommen hat, gilt ab Mai auf der Strecke Mainz-Worms ein Transitverbot. "An der B 9 geht alles, an der B 51 wurde trotz der deutlich höheren Belastung mit täglich 3600 LKW vor einem Jahr die Transitsperrung als nicht machbar abgelehnt", schimpfte Billen. Das Ministerium habe damals darauf verwiesen, dass ein solches Verbot kaum zu überwachen und die Ehranger Brücke zu schwach für die zusätzliche LKW-Last sei. Zudem kam Ablehnung vom Kreis Trier-Saarburg. Diesen Widerstand formulierte auch postwendend der SPD-Abgeordnete Manfred Nink (Kenn), der davor warnte, mit Schnellschüssen die Probleme lediglich zu verlagern. Er fürchtet, dass der Verkehr bei der Sperrung der Eifelstrecke im Moseltal-Dreieck zwischen Ehrang, Kenn und Schweich lahm gelegt wird. Nach Meinung von Dieter Schmitt (CDU, Fisch) könnte eine Maut auf der B 51 für Entlastung sorgen. Moselaufstieg und Meulenwald-Autobahn müssten auf den Weg gebracht werden, um die Verkehrsströme neu zu ordnen und die Bürger zu entlasten. Einig waren sich alle drei Abgeordneten, dass die marode Ehranger Brücke ein Knackpunkt in der Verkehrslenkung ist. Die Grundlast auf der B 51 sei so hoch, weil es keine Alternativen für die LKW gebe, so Bauckhage. Er will die Ortsumgehungen an der B 51 bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes nachmelden.

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