Knöllchen aus dem Ausland besser nicht auf die leichte Schulter nehmen

Trier · Wer im Ausland geblitzt wird, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn mit der Rückkehr nach Deutschland hat sich ein Knöllchen keineswegs erledigt. Wer den Strafzettel ignoriert, dem droht bei der Wiedereinreise möglicherweise eine saftige Rechnung.

Egal ob Luxemburg, Belgien, Frankreich, die Niederlande oder Italien - für Autofahrer sind die Grenzen in die europäischen Nachbarländer offen, denn in der EU gilt die Reisefreiheit. Die gilt aber auch für Strafzettel. Wer im Ausland geblitzt worden ist, kann nicht darauf hoffen, in Deutschland verschont zu werden. "Bußgelder aus dem europäischen Ausland ab einer Höhe von 70 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vollstreckt werden", sagt Fachanwältin Daniela Mielchen.

Unter diesen Begriff fallen aber nicht nur das Bußgeld an sich, sondern auch die Verfahrenskosten. Zu einem Bußgeld von 35 Euro kommen schnell Verwaltungsgebühren in gleicher Höhe hinzu, womit auch ein kleiner Strafzettel in Deutschland vollstreckt werden kann.

Zuständig für die Vollstreckungsanträge ausländischer Behörden ist das Bonner Bundesamt für Justiz. Dort wird nach Angaben von Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) zunächst geprüft, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist - also der betroffene Autofahrer etwa die Möglichkeit hatte, sich gegen den Vorwurf zu wehren. Wird das geforderte Bußgeld dann gezahlt, landet es nicht bei den niederländischen oder luxemburgischen Behörden, sondern in der Bundeskasse. Umgekehrt landen im Ausland eingeforderte Bußgelder bei den dortigen Stellen.

Die kritische Höhe von 70 Euro ist in einigen Nachbarländern schnell überschritten. So kostet etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern in Norwegen nach einer Übersicht des ADAC stolze 420 Euro Strafe; in Schweden werden 270 Euro fällig und in Italien immerhin noch 170 Euro.

Aber auch bei Knöllchen unter 70 Euro ist der Verkehrssünder keineswegs aus dem Schneider. Denn selbst wenn das Bundesamt für Justiz das Knöllchen nicht verfolgt, kann es jederzeit bei der Wiedereinreise in das jeweilige Land zur Vollstreckung kommen. "Dabei sollte man auch beachten, dass sich nicht gezahlte Bußgelder erhöhen können und sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich ist", warnt Rechtsanwältin Mielchen.

"Wer ein Bußgeld aus dem Ausland rasch bezahlt, kann viel Geld sparen", rät ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme. So gewährten etwa Spanien oder Italien bei sofortiger Zahlung hohe Rabatte. Glück im Unglück hingegen haben Raser, denen im Ausland der Führerschein abgenommen wird. Zwar kommen sie um die saftige Geldstrafe nicht herum und müssen das Steuer dort künftig dem Beifahrer überlassen, jedoch wirkt sich das Fahrverbot nicht auf den deutschen Straßenverkehr aus. "Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es auch keine Punkte in Flensburg", sagt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC.

Wer in einem Nicht-EU-Land verwarnt wird, muss ebenfalls keine Post von den deutschen Strafverfolgungsbehörden befürchten. Jedoch kann es auch hier bei einer Wiedereinreise unangenehm werden, da die Konsequenzen schwer abzuschätzen sind.

Nach Angaben des Automobilclubs AvD sind in einigen europäischen Staaten mitunter private Inkassofirmen damit beauftragt, die wegen Verkehrsverstößen verhängten staatlichen Bußgelder einzutreiben. In einem solchen Fall sollten Betroffene die Zahlungsaufforderung von Experten überprüfen lassen, rät AvD-Sprecher Herbert Engelmohr.Extra

Nach einem EU-Beschluss können im Ausland für Verkehrssünden verhängte Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden. Für die Vollstreckung dieser Bußgeldbescheide in Deutschland ist das Bonner Bundesamt für Justiz zuständig. Der Betroffene wird vorher angehört. Die nach Verkehrsverstößen gestellten Anträge ausländischer Behörden sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen - von etwa 3000 vor fünf Jahren auf knapp 10.000 im vergangenen Jahr. Meist handelte es sich nach Angaben einer Sprecherin des Bundesamts um Geschwindigkeits- und Rote-Ampel-Verstöße. Die mit Abstand meisten Vollstreckungsanträge kamen aus den Niederlanden, gefolgt von Slowenien und Polen. Was viele nicht wissen: Das so eingetriebene Geld - jährlich zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Euro - fließt in die Haushalte von Bund und Ländern.

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