Kommen nach den Spechten die Fledermäuse?

LEIPZIG. Nach der Entscheidung zur B 50 neu will das Land den Planfeststellungsbeschluss flott reparieren und dann bauen. Die Umweltschützer kündigen neue Klagen an. Beide Parteien sind optimistisch, ihr Ziel zu erreichen.

Nicht ganz so aufgedreht, nicht ganz so wortgewandt wie sonst. So erleben die letzten Verbliebenen gestern den Anwalt des Landes, Professor Bernhard Stüer, nach der Entscheidung in Sachen B 50 neu im Bundesverwaltungsgericht (BVG). Die Ablehnung seiner Revision bedeutet eine Schlappe für das Land. Als guter Verlierer beglückwünscht Stüer seinen Gegenspieler beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Peter Dyx, per Handschlag. Der freut sich über den "vollen Erfolg" und erklärt vollmundig: "Ich fordere das Land auf, die Planung für die Straße einzustellen. In absehbarer Zeit kann das Projekt nicht verwirklicht werden, und die Planung wird immer teurer."Fürs Fernsehen gut vorbereitet

Heide Weidemann hat derweil das Fernsehen mit ihren Urteilskommentierungen schon am Morgen vor der Verhandlung versorgt. Nicht, dass die Landesvorsitzende des BUND sich als Hellseherin betätigen wollte. Aber genau wie ihre neun Begleiter von BUND und der Bürgerinititive "Eifel-Mosel-Hunsrück in Bewegung" muss sie vor der Entscheidungsverkündung am Nachmittag die Heimreise antreten. Vorsorglich hat sie deshalb für beide möglichen Entscheidungen ein Statement abgegeben. Zum BUND-Sieg meint sie: "Ich freue mich! Doch jetzt wird noch viel Arbeit auf uns zukommen. Wir wollen verhindern, dass man Naturschutzgebiete unter Zuhilfenahme des Naturschutzgesetzes kaputt macht!" Für juristische Laien noch schwerer zu durchschauen als diese Bemerkung ist das, was in der zweistündigen Verhandlung beim fünfköpfigen Senat des BVG besprochen wird. "Ein Rechtsgespräch, in dem die Richter juristische Anregungen hören wollten" - so charakterisiert Dyx den Prozess. Wahrlich kein Kinderspiel für die Richter. Denn sie betreten in den wesentlichen Punkten des Verfahrens Neuland. Die entscheidenden Fragen dabei: Steht das vorgeschlagene Vogelschutzgebiet Rothenberg noch immer unter absolutem Schutz? Im vorgeschalteten Verfahren hat seine geplante Zerschneidung durch die Trasse dazu geführt, dass die B50 neu für rechtswidrig erklärt wurde. Oder ist der Schutz durch die vorläufige Sicherstellungsverordnung des Gebietes, die im Laufe des Rechststreits erfolgt war, bereits aufgeweicht? Die zweite Frage: Ist der Bau der Straße ein erheblicher Eingriff? Beide Fragen beantwortet das Gericht im Sinne des BUND. Es bleibt also beim vorläufigen Bauverbot. Doch dass das Land die vom Gericht in Aussicht gestellte Reparatur des Planfeststellungsbeschlusses schafft, daran hat der Vertreter des Landes, Bernhard Stüer, keine Zweifel. Siegessicher erklärt der Technikfreak in seiner sofort nach der Entscheidung verteilten Pressemitteilung: Das Land werde zunächst den Rothenberg endgültig unter Schutz stellen. An das Planreparaturverfahren werde sich ein europaweites Ausschreibungsverfahren anschließen. "Danach", so Stuer, "kann mit dem Bau der Hochmoselquerung begonnen werden." Bei BUND-Anwalt Dyx bewirkt diese Erklärung nur Kopfschütteln. Er ist der Meinung, dass nach dem von Stüer auf ein Jahr geschätzten Reparaturverfahren ein weiterer Gerichtsstreit mit dem BUND von mindestens eineinhalb Jahren folgen wird. Dabei werde es dann nicht mehr in erster Linie um Spechte gehen, sondern um Fledermäuse. Auch die hatte ein Gericht bereits als kritisch eingestuft.

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