Kommunalreform: Kein Kuschelkurs bei Beck und Klöckner

Mainz · Die Landesregierung hält an ihrem Fahrplan für die Kommunalreform fest, der ab 1. Juli Zwangsfusionen von zu kleinen Verbandsgemeinden vorsieht. Allerdings soll ein Universitätsgutachten Ausnahmegründe untersuchen. Die CDU lehnt die Reform weiterhin kategorisch ab.

Gerhard Schröder rüttelte einst am Gitterzaun des Bundeskanzleramtes und rief: "Hier will ich rein!" Bekanntlich hat der Sozialdemokrat das geschafft, war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Die rheinland-pfälzische CDU-Chefin Julia Klöckner schlägt bei ihren Ambitionen leisere Töne an. Dieser Tage weilte sie erstmals im Amtszimmer des Ministerpräsidenten, plauderte unter vier Augen mit Regierungschef Kurt Beck. Nach dem Gedankenaustausch sagt Klöckner nur: "Das ist ein schöner Raum." Anlass des Spitzengesprächs war die Kommunal- und Verwaltungsreform, und auch hier gibt es offenbar nicht viel zu sagen. Die rot-grüne Landesregierung setzt unbeirrt ihren Kurs fort, der nach der auslaufenden Phase der Freiwilligkeit ab dem 1. Juli gesetzlich verordnete Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden (VG) und verbandsfreien Gemeinden vorsieht. Bis 2014 soll die "Optimierung der Gebietsstrukturen" abgeschlossen sein.
Die CDU lehnt das kategorisch ab. Sie pocht darauf, noch einmal die Reform komplett zu überdenken und Ebenen wie die Ministerien, die Mittelbehörden und die Kreise einzubeziehen. Das wiederum findet bei Rot-Grün keinen Anklang. Auch das Spitzengespräch Beck/Klöckner, das beide vertraulich behandeln wollen, hat nach TV-Informationen zu keiner Einigung geführt.
Für 32 Verbandsgemeinden sieht die Landesregierung einen vordringlichen Bedarf, einige haben schon freiwillig reagiert (etwa die VG Neumagen-Dhron). Selbst Abstimmungen der Bürger für einen Erhalt ihrer VG will Rot-Grün nicht zwingend gelten lassen. Entscheidend sei das Gemeinwohl (TV vom 28. Februar).
Ungeachtet dessen könnte sich aber noch eine Hintertür für Verbandsgemeinden ergeben.
Erstaunlicher Auftrag


Das federführende Innenministerium lässt derzeit von Professor Martin Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern wissenschaftlich untersuchen, "ob und gegebenenfalls welche Ausnahmegründe im Sinne des Landesgesetzes für einen unveränderten Fortbestand von verbandsfreien Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern sowie von Verbandsgemeinden mit weniger als 12 000 Einwohnern vorliegen", heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU.
Das Innenministerium will ab 1. Juli auf Basis der Untersuchungsergebnisse einen Vorschlag für Gebietsänderungen und entsprechende gesetzliche Regelungen ausarbeiten.
Die Beauftragung des Gutachtens ist insofern erstaunlich, als bereits das entsprechende Landesgesetz Ausnahmegründe wie eine Fläche von mehr als 100 Quadratkilometern oder mehr als 15 Ortsgemeinden in einer Verbandsgemeinde definiert.
Dem Vernehmen nach beabsichtigt Rot-Grün, den Erhalt von zu kleinen Gemeinden, die noch nicht auf der Liste stehen, durch die Expertise abzusichern. Die 32 bereits benannten Kandidaten betrifft das nicht. "Das wurde vor der Wahl verkündet und gesetzlich geregelt, daran werden wir nicht rütteln", sagt SPD-Fraktionschef Hendrik Hering.
Ab 2014 soll die zweite Stufe der Reform gezündet werden. "Wir werden nicht nur die Kreisgrenzen verschieben, sondern auch die Kooperationen verbessern", sagt Hering. Das Umland großer Städte müsse in deren Einrichtungen einbezogen werden. Vorstellbar sei erneut eine freiwillige Phase, der sich gesetzliche Regelungen anschlössen.

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