Vorab wählen Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz: Wann und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Trier · Auch bei der Kommunalwahl 2024 kann man vor dem Wahlsonntag seine Stimmen abgeben – man muss sich nur früh genug darum kümmern. Wir erklären, was man zu Antrag und Ablauf der Briefwahl wissen muss.

Auch die Stimmzettel der Briefwahl zählen nur dann, wenn sie am Wahlsonntag vor 18 Uhr an der richtigen Adresse ankommen.

Auch die Stimmzettel der Briefwahl zählen nur dann, wenn sie am Wahlsonntag vor 18 Uhr an der richtigen Adresse ankommen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Am 9. Juni 2024 fallen viele Entscheidungen an der Wahlurne. Bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz wählen die Bürger ihre Stadträte, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Kreistage, Ortsbeiräte und ehrenamtlichen Bürgermeister.

Dafür muss man nicht extra am Wahlsonntag aus dem Haus gehen. Wie immer haben Sie die Möglichkeit, alle Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.

Ab wann kann ich vor der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz Briefwahl beantragen?

Der Landeswahlleiter erklärt, dass Wähler ihre Briefwahlunterlagen frühestens am 6. Mai 2024 erhalten können. Ein früherer Zeitpunkt wäre durch den allgemeinen Zeitplan der Wahl auch kaum möglich. Erst eine Woche zuvor sollen die Stimmzettel gedruckt werden, kurz nachdem alle Bewerber für die Wahl feststehen.

Wo kann ich den Antrag auf Briefwahl stellen?

Bei jeder Gemeinde kümmert sich ein Amt um die Angelegenheiten der Kommunalwahl. Zuständig ist immer die Gemeinde, in der ein Wähler den Erstwohnsitz hat. Wohin Sie sich für den Antrag auf Briefwahl wenden können, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung oder durch eine Nachfrage zum Beispiel beim Bürgeramt.

Genau genommen beantragen Wähler übrigens einen Wahlschein. Dieser berechtigt laut Kommunalwahlgesetz wiederum zur Teilnahme an der Briefwahl. Für die Wähler ist dieses technische Detail aber meist nicht weiter wichtig.

Sie können entweder persönlich beim Wahlamt der Gemeinde vorstellig werden oder den Antrag schriftlich stellen. In manchen Gemeinden ist zusätzlich auch ein Online-Antrag möglich. Falls Sie den Antrag direkt beim Amt stellen, müssen sie sich ausweisen können. Alternativ können Sie übrigens auch einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht für die Abholung der Unterlagen erteilen.

Wie funktioniert die Briefwahl bei der Kommunalwahl 2024?

Sie erhalten für die Briefwahl nicht nur die Stimmzettel für die Wahlen, die in Ihrer Gemeinde stattfinden. Sie bekommen außerdem den Wahlschein, Briefumschläge und ein Merkblatt, das den Ablauf der Briefwahl erklärt.

Bei der Kommunalwahl 2024 werden in Rheinland-Pfalz viele kommunale Gremien neu besetzt und die ehrenamtlichen Bürgermeister neu gewählt. Es können also einige Stimmzettel zusammenkommen. Wichtig ist, dass Sie die ausgefüllten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag stecken und den Umschlag verschließen. Auf dem Wahlschein füllen Sie die eidesstattliche Erklärung aus und stecken ihn dann genau wie den Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie auch diesen Umschlag.

Den Wahlbrief können Sie nun portofrei per Post zurückschicken. Alternativ geben Sie den Umschlag beim Wahlamt ab. Falls Sie dort ihre Briefwahlunterlagen abholen, können Sie auch direkt vor Ort die Stimmzettel ankreuzen und den fertigen Wahlbrief in die Wahlurne werfen.

Bis wann ist Briefwahl vor der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz möglich?

Den Antrag auf Briefwahl können Sie bis spätestens 18 Uhr am Freitag vor der Wahl stellen. Das ist der 7. Juni 2024. Es sei denn, sie möchten erst zu einer möglichen Stichwahl die Briefwahl nutzen. In diesem Fall stellen Sie den Antrag bis 18 Uhr am 21. Juni. Denn als allgemeinen Tag der Kommunalwahl-Stichwahlen hat das Land Rheinland-Pfalz den 23. Juni festgelegt.

Wichtig: Schicken Sie den Wahlbrief rechtzeitig los, damit die Post ihn vor dem Wahltag zustellen kann. Falls der Wahlbrief zu spät ankommt, zählen die Stimmzettel nicht mehr.

Was ist, wenn ich mit der Briefwahl zu spät dran bin?

Vielleicht bemerken Sie ganz kurz vor der Wahl, dass der Brief noch nicht abgeschickt ist. Sie können dann trotzdem noch an der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

Erstens können Sie den Wahlbrief bis 18 Uhr am Wahlsonntag bei der Adresse einwerfen bzw. abgeben, die als Empfänger auf dem Umschlag steht. Zweitens können Sie den Wahlschein nehmen und stattdessen vor Ort im Wahllokal wählen gehen. Sie benötigen zusätzlich – wie bei jeder Wahl – ein Ausweisdokument, um vor Ort zu wählen.

Ist Briefwahl auch kurzfristig wegen plötzlicher Erkrankung möglich?

Die Briefwahl ist auch noch möglich, falls Sie plötzlich erkrankt sind und deshalb nicht den Wahlraum aufsuchen können. Diese Möglichkeit ist also speziell für Fälle gedacht, in denen ein ernster Grund für die Verhinderung vorliegt. Die Frist für den kurzfristigen Antrag endet am Wahlsonntag um 15 Uhr.

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