Kommunalwahl 2024 Wann kommt die Wahlbenachrichtigung – und wofür braucht man sie eigentlich?
Trier · Die Wahlbenachrichtigung wird an jeden Wahlberechtigten verschickt. Manchmal kommt sie aber nicht an oder sie geht vor dem Wahltag verloren. Wir erklären, was Sie wissen sollten.
Vor jeder Wahl werden zahlreiche Briefe verschickt. Denn die Gemeinden sind verpflichtet, jeden Wahlberechtigten über die anstehende Wahl zu informieren. So ist es auch für die Kommunalwahl 2024 in Rheinland-Pfalz, die am 9. Juni stattfindet. Welche Fristen es gibt und wofür Sie diese Wahlbenachrichtigung benötigen, haben wir hier zusammengefasst.
Wann kommt in Rheinland-Pfalz die Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl 2024?
Spätestens bis zum 19. Mai 2024 müssen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt werden. Das geht aus dem offiziellen Terminplan des Landeswahlleiters hervor. Die Wahlbenachrichtigung ist der Brief, den alle Wahlberechtigten automatisch erhalten sollen. Jeder bekommt ihn von der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz ist wahlberechtigt, wer drei Voraussetzungen erfüllt. Erstens muss das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet sein. Zweitens muss muss man Deutscher sein oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Drittens ist man in der Gemeinde wahlberechtigt, in der man seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz hat. Wer erst kurz vor der Wahl nach Rheinland-Pfalz gezogen ist, kann also nicht wählen.
Welche Informationen enthält die Wahlbenachrichtigung?
Auf der Wahlbenachrichtigung wird klar mitgeteilt, für welche Wahl der Empfänger wahlberechtigt ist. Am 9. Juni ist das für manche Wahlberechtigten wichtig, denn an diesem Tag findet nicht nur die Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz statt, sondern auch die Europawahl 2024. Für die Europa-Abgeordneten darf man in Deutschland schon ab einem Alter von 16 Jahren die Stimme abgeben.
Außerdem erhalten Wahlberechtigte die Information, in welchem Wahlraum sie am Wahlsonntag ihre Stimmen abgeben können. Den Wahlraum kann man nur durch einen gesonderten Antrag wechseln. Es wird auf der Wahlbenachrichtigung auch darauf hingewiesen, ob der Zugang zum Wahlraum barrierefrei ist.
Zusätzlich finden Wähler die Information, wo Sie Briefwahl beantragen können. Zuständig ist das Wahlamt der Gemeinde, in der man wählen darf.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was tun?
Es kann im Einzelfall vorkommen, dass bis zum vorgesehenen Termin kein Brief ankommt. Falls Ihnen das passiert, sollten Sie sich umgehend um den Sachverhalt kümmern. Wenden Sie sich so bald wie möglich an ihre Gemeinde, wenn Sie davon ausgehen, bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz wahlberechtigt zu sein.
Einerseits kann ein Problem beim Versand der Wahlbenachrichtigung aufgetreten sein. Andererseits ist es auch möglich, dass sie nicht im Wählerverzeichnis stehen. Ein möglicher Grund dafür ist ein Umzug vor dem Wahltermin. Falls ein solcher Fehler nicht behoben wird, können Sie nicht wählen, auch wenn sie prinzipiell wahlberechtigt wären. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, zügig eine Prüfung des Sachverhalts anzustoßen.
Wahlbenachrichtigung verloren – kann man bei der RLP-Kommunalwahl auch ohne wählen?
Es kann natürlich vorkommen, dass man die Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag nicht mehr findet. Das ist aber erst einmal nicht schlimm. Sie sollten sich für diesen Fall bloß merken – oder besser irgendwo notieren – welchem Wahlraum sie bei der Kommunalwahl zugeteilt sind. Sonst finden Sie womöglich nicht den Ort, an dem Sie ihre Kreuze machen dürfen.
Nehmen Sie einfach den Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen. Sie bekommen die Stimmzettel auch ausgehändigt, ohne dass Sie die Wahlbenachrichtigung vorzeigen.