Rheinland-Pfalz wählt Alle Infos zur Kommunalwahl 2024: Wann findet sie statt? Wer darf wählen?
Trier · Im Juni 2024 werden viele Bürgermeister und noch viel mehr kommunale Parlamente gewählt. Wir beantworten die Fragen, die für Wähler anlässlich der Kommunalwahl wichtig sind.
Wann ist die Kommunalwahl 2024 in Rheinland-Pfalz?
Der Tag der Kommunalwahl ist der 9. Juni 2024. Dieser Sonntag wurde als Termin festgelegt, da am selben Tag auch wieder die Europawahl stattfindet. In Rheinland-Pfalz hat es inzwischen Tradition, die kommunalen Wahlen mit dieser großen Wahl zu verbinden. Für eventuell notwendige Stichwahlen ist der Wahltermin 23. Juni 2024 vorgesehen. Die Wahlräume sind am Wahltag wie immer von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Was wird gewählt bei der Kommunalwahl in RLP 2024?
In Rheinland-Pfalz gibt es gleichzeitig eine ganze Reihe von Kommunalwahlen. Alle fünf Jahre werden die Bürger dafür an die Wahlurne gerufen. Mit jeweils einer eigenen Wahl werden zunächst verschiedene Gremien neu besetzt. Das sind die Gemeinderäte, Stadträte, Verbandsgemeinderäte, Kreistage und darüber hinaus auch die Ortsbeiräte, die es allerdings nicht überall gibt.
Darüber hinaus wird auch ein Teil der Bürgermeister gewählt. Dabei gibt es eine wichtige Unterscheidung, denn das Datum der allgemeinen Kommunalwahl betrifft erst einmal nur die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister und Stadtbürgermeister. Die hauptamtlichen Bürgermeister von kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden werden ebenso wie die Landräte für einen Zeitraum von acht Jahren gewählt. Ihre Wahlperiode ist also unabhängig von den sonstigen Urnengängen. Zuletzt gibt es auch noch die Wahlen der Ortsvorsteher, die genau wie die Bürgermeisterwahlen funktionieren.
Eine Besonderheit gibt es im Rahmen der Kommunalwahl noch mit dem Bezirkstag Pfalz. Er wird nämlich, und das verrät bereits der Name, ausschließlich in der Pfalz gewählt. In anderen Teilen des Bundeslands gibt es keine vergleichbare Einrichtung.
Wer darf bei der Kommunalwahl in RLP wählen?
Für die Wahlen der verschiedenen Gremien und der Bürgermeister gelten immer die gleichen Voraussetzungen. Ob jemand das aktive Wahlrecht besitzt – also seine Stimmen auf den Wahlzetteln abgeben darf – bestimmt sich durch drei Dinge, erklärt der Landeswahlleiter. Es geht um das Alter, die Staatsangehörigkeit und den Wohnort.
In Rheinland-Pfalz gilt auch für die Kommunalwahl 2024 wieder das Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag. Außerdem ist nur wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Letztlich ist man nur dort wahlberechtigt, wo man seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz angemeldet hat.
Wer darf sich wählen lassen?
Wer das Recht hat, seine Stimmen bei der Wahl abzugeben, kann auch selbst als Bewerber auf dem Stimmzettel stehen. Die Anforderungen an Mindestalter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind in beiden Fällen identisch. Eine Ausnahme gibt es nur für die hauptamtlichen Bürgermeister und für die Landräte. Es gibt nämlich eine Altersgrenze nach oben. Für solche Ämter kann sich nur zur Wahl stellen, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für die vielen ehrenamtlichen Ortsbürgermeister und Stadtbürgermeister, die am 9. Juni gewählt werden, gilt diese Einschränkung nicht.
Wie werden die Kreuze auf dem Stimmzettel gesetzt?
Den Wählern begegnen bei Kommunalwahlen zwei Arten von Stimmzetteln. Bei den Wahlen der Bürgermeister sind die Zettel einfach gehalten. Alle Bewerber sind darauf einzeln aufgelistet. Die Wähler können sich für einen davon entscheiden, indem sie ihr Kreuz setzen. Ein zweites Kreuz würde den Stimmzettel ungültig machen.
Ganz anders sieht es bei den Stimmzetteln für die diversen Gremien aus. Denn darauf gibt es ausdrücklich die Möglichkeit, eine Vielzahl von Kreuzen zu verteilen. Die Wähler können dadurch eine sehr detaillierte Wahlentscheidung treffen, müssen dann aber damit leben, dass das Ausfüllen des Stimmzettels kompliziert wird.
In Rheinland-Pfalz gibt es eine personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen. Die einzelnen Bewerber können also nur als Teil einer Liste für die Gremien kandidieren und gewählt werden. Die Wahl wird dadurch personalisiert, dass die Reihenfolge der Bewerber auf den Listen nicht im Voraus entschieden ist. Das ist ein großer Unterschied beispielsweise zu einer Bundestagswahl. Die Wähler können bei der Kommunalwahl so viele Stimmen verteilen, wie es Sitze im Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag, Verbandsgemeinderat oder Ortsbeirat gibt.
Die einfachste Möglichkeit für den Wähler besteht darin, nur eine Liste anzukreuzen. So lassen sich alle Stimmen direkt an eine Partei verteilen, und zwar für genau die vorgeschlagene Reihenfolge der Bewerber auf der Liste. Die Wähler können aber auch ihre Einzelstimmen an Bewerber vieler verschiedener Listen verteilen. Auf jeder Liste stehen am Ende die Bewerber mit den meisten Stimmen ganz oben. Die Sitze, die eine Partei erhält, werden anhand der Liste von oben nach unten verteilt. Jede Stimme für einzelne Kandidaten ist immer auch eine Stimme für deren Liste.
Auf den Stimmzetteln finden Sie noch einmal alle Hinweise darauf, wie die Kreuze gemacht werden dürfen. Als Beispiel sehen Sie hier ein Muster von der Kommunalwahl in Trier im Jahr 2019.
Was ist eine Wählergruppe bei einer Kommunalwahl?
Auch 2024 werden bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz wieder Wählergruppen antreten. Sie stehen zusammen mit den Parteien auf den Stimmzetteln für die kommunalen Gremien. Für die Wähler macht es formal gesehen keinen Unterschied, ob Sie die Kandidaten einer Partei oder einer Wählergruppe ankreuzen. In beiden Fällen funktioniert der Wahlakt genau gleich.
Trotzdem gibt es einen Unterschied zu einer Partei. Eine Wählergruppe gründet sich speziell mit dem Zweck, kommunalpolitisch aktiv zu sein. Der einfachste Fall ist eine Wählergruppe, die sich relativ formlos für die Teilnahme an der jeweiligen Kommunalwahl gründet. Ein wenig komplizierter wird es, wenn die Wählergruppe „mitgliedschaftlich organisiert“ und damit auf Dauer angelegt ist. Dann handelt es sich laut Landeswahlleiter um einen Verein nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, und zwar gegründet „mit der Zweckbindung der Teilnahme am kommunalpolitischen Geschehen“.
Wann wird die Wahlbenachrichtigung verschickt?
Jeder Wahlberechtigte bekommt eine schriftliche Information über die Wahl zugeschickt. Dafür ist die Gemeinde zuständig, in der die Person wählen darf. Dieses Schreiben ist die Wahlbenachrichtigung. Sie informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie an einem bestimmten Ort im Wählerverzeichnis eingetragen sind und somit an der dortigen Kommunalwahl teilnehmen dürfen.
Der Landeswahlleiter erklärt, dass die Frist für diese Benachrichtigung am 21. Tag vor der Wahl abläuft. Die Wahlbenachrichtigung muss demnach spätestens am 19. Mai 2024 eintreffen. Falls Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Post erhalten haben, sollten Sie im Anschluss zügig bei ihrer Gemeinde nachfragen, ob ein Fehler vorliegt.
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie außerdem diverse wichtige Informationen. Ihnen wird mitgeteilt, in welchem Wahlraum Sie ihre Stimmen abgeben können und ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist. Außerdem erfahren Sie, wo Sie auf Wunsch die Briefwahl beantragen können.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Es gibt wie immer die bekannte Alternative zur Stimmabgabe im Wahlraum. Sie können ohne Angabe von Gründen die Briefwahl beantragen. Dafür beantragen Sie zunächst einen Wahlschein. Sie können sich die Unterlagen entweder zuschicken lassen oder sie direkt beim Wahlamt Ihrer Gemeinde abholen. Falls Sie das wünschen, können Sie Ihre Stimmzettel auch direkt auf dem Amt vorab ausfüllen.
Am Ende stecken Sie alle Unterlagen ausgefüllt in die Briefumschläge, wie es Ihnen die Anleitung vorgibt. Der Versand des Wahlbriefes per Post kostet kein Porto. Statt dem kostenlosen Versand können Sie den Brief auch beim Wahlamt in eine Wahlurne einwerfen.
Wann stehen die Ergebnisse der RLP-Kommunalwahl fest?
Erst um 18 Uhr darf die Auszählung beginnen. Mit einer schnellen Auszählung aller Kommunalwahl-Ergebnisse sollte man lieber nicht rechnen. Zunächst ist es die Europawahl, die am Abend bearbeitet werden muss. Darüber hinaus ist es aber auch der Aufbau der Stimmzettel, der die Auszählung zeitintensiv macht. Zuerst sind am Wahlabend die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen zu erwarten. Wie lange die Auszählung der komplexen Stimmzettel für Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage, Verbandsgemeinderäte und Ortsbeiräte dauern wird, ist hingegen schwer abzuschätzen.
Zum Vergleich: Als in der Stadt Trier 2022 der Oberbürgermeister gewählt wurde, dauerte die vollständige Auszählung dieser einfachen Personenwahl bereits bis fast 20 Uhr.
Wann kommt es in Rheinland-Pfalz zu einer Stichwahl?
Eine Stichwahl ist bei den Direktwahlen der Bürgermeister möglich. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Das gelingt im ersten Wahlgang aber nicht immer, wenn es mehr als zwei Bewerber für das Amt gibt.
Falls nach dem ersten Wahlgang noch niemand als Bürgermeister gewählt ist, folgt der zweite Wahlgang am 23. Juni. Dann treten nur noch die zwei Bewerber an, die zuvor die meisten Stimmen erhalten haben. Wer beim zweiten Termin die meisten Stimmen erhält, ist schließlich der Wahlsieger.
Zur Kommunalwahl in RLP als Wahlhelfer berufen: Darf man das ablehnen?
In jedem Wahllokal muss jemand dafür sorgen, dass überhaupt eine Wahl und die anschließende Auszählung der Stimmzettel erfolgt. Diese Aufgabe übernehmen die Wahlhelfer. Sie sind ehrenamtlich tätig und können sich freiwillig für diesen Dienst melden. Da man nicht davon ausgehen kann, dass es immer genügend Freiwillige gibt, werden aber auch Wahlberechtigte herangezogen, die sich nicht selbst als Wahlhelfer beworben haben.
Falls Sie von Ihrer Gemeinde als Wahlhelfer bestimmt wurden, ist die Ausübung dieser Tätigkeit eine staatsbürgerliche Pflicht. Im Einzelfall kann die Berufung als Wahlhelfer trotzdem abgelehnt werden. Die möglichen Gründe sind laut Bundeswahlleiter:
- Vollendetes 65. Lebensjahr.
- Fürsorge für die Familie, welche die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert.
- Dringende berufliche Gründe.
- Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung.
Sie müssen in der Lage sein, den Grund bei Ihrer Gemeinde nachzuweisen. Falls Sie hingegen ausdrücklich Wahlhelfer werden wollen, können Sie sich dafür auch bei Ihrer Gemeinde melden. Die Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich gering. Bei der Entlohnung von Wahlhelfern spricht man von einem Erfrischungsgeld. 35 Euro erhält der Wahlvorsteher und die anderen Wahlhelfer im Wahllokal erhalten 25 Euro für den Wahltag. Das sind aber nur die Mindestsätze. Im Einzelfall kann bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz 2024 auch mehr gezahlt werden. Das hat zum Beispiel die Verbandsgemeinde Konz für ihre Wahllokale entschieden.
Gibt es einen Wahl-O-Mat für die Kommunalwahl 2024?
Der Wahl-O-Mat bietet eine Entscheidungshilfe für viele Wahlen. Für die Kommunalwahl wird es dieses Angebot allerdings nicht geben. Denn bei dieser Wahl geht es um Themen, die für jede Gemeinde ganz unterschiedlich sind. Im Prinzip bräuchte man also quer durch ganz Rheinland-Pfalz eine Vielzahl unterschiedlicher Wahl-O-Maten. Möglich ist aber, dass es alternative Online-Tools gibt, die sich mit den Themen einzelner Orte beschäftigen. Das hat es bei früheren Kommunalwahlen quer durch Deutschland bereits gegeben.
Kann man Umfragen und Prognosen für die einzelnen Kommunalwahlen erwarten?
Im Vorfeld mancher Wahlen erhalten die Wähler ständig einen Überblick über die aktuellen Umfragewerte. Diese fortlaufende Wählerbefragung ist auch als Sonntagsfrage bekannt. Bei den Kommunalwahlen ist das nicht so. Der Überblick über das ganze Bundesland ist dann nämlich nicht so einfach wie zum Beispiel bei einer Landtagswahl. Das liegt daran, dass jede Gemeinde, jede Verbandsgemeinde und jeder Landkreis in Rheinland-Pfalz für sich wählt. Es gibt keine landesweite Stimmabgabe und deshalb wären sinnvolle Umfragen auch nur auf wesentlich kleinerer Ebene möglich.
Aus der Befragung von Wahlberechtigten lässt sich kein übergreifendes Meinungsbild für ganz Rheinland-Pfalz herstellen. Denn nicht überall stehen die gleichen Listen auf den Stimmzetteln. Diverse Wählergruppen und auch parteilose Bürgermeisterkandidaten machen eine Gesamtrechnung letztlich unmöglich. Auch eine Prognose am Wahlabend ist deshalb nicht auf die gleiche Art darstellbar wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Zwischenstände bei der Auszählung der Kommunalwahl kann es allerdings sehr wohl geben. Städte und Gemeinden veröffentlichen inzwischen häufig erste Ergebnisse, wenn Wahlbezirke fertig ausgezählt sind.