Kompanie-Chef muss sich vor Gericht verantworten

Zweibrücken. (ddp) Wegen obszöner Aufnahmerituale bei einem Fallschirmjägerbataillon muss sich ein Bundeswehr-Hauptmann ab heute vor dem Amtsgericht Zweibrücken verantworten. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Chef der dritten Kompanie eines Bataillons der Saarland-Brigade.

Ihm wird eine Pflichtverletzung als Vorgesetzter vorgeworfen. So soll er den Verdacht auf eine Straftat nicht gemeldet oder untersucht haben.

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