Kreditgebühren vom Bundesgerichtshof untersagt - Schlappe für deutsche Banken

Trier/Karlsruhe · Gleiches Recht für Verbraucher und Unternehmen: Oberstes Gericht untersagt Kreditgebühren auch bei Firmen. Experten rechnen mit „größter Rückzahlungswelle aller Zeiten“

Was für Verbraucher gilt, ist nun auch für Unternehmen rechtens: Banken dürfen bei der Vergabe von Krediten keine Gebühren verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in zwei Fällen entschieden. Damit haben die Karlsruher Richter ihre Grundsätze zum Urteil zu Verbraucherkrediten von 2014 und vom vergangenen Jahr bezüglich Bauspargebühren auf Unternehmen übertragen.

Heißt: Banken müssen künftig ihre Kosten für das Verleihen von Geld auch für Unternehmen allein über Zinsen decken. "Damit hat der BGH ein Grundsatzurteil für eine ganze Branche getroffen", sagt Christof Lehnen von der auf Bankrecht spezialisierten Trierer Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig. Die Folge: Das oberste deutsche Gericht habe "ein Milliardengrab aufgemacht", sagt der Jurist, zunächst, damit Verbraucher zu ihrem Recht gekommen seien, und nun, damit auch Unternehmen ihre Gebühren wieder zurückverlangen könnten. Der Experte, dessen Kanzlei bereits erfolgreich gegen den Autobauer Volkswagen im Abgas-Skandal geklagt hat (der TV berichtete), rechnet folglich in den kommenden Monaten mit der "größten Rückforderungswelle aller Zeiten".

Nach der Grundsatzentscheidung von vor drei Jahren forderten Tausende Verbraucher ihre Kreditgebühren zurück. Meist lagen die Ansprüche bei wenigen Hundert Euro, insgesamt jedoch bei rund 13 Milliarden Euro (siehe Info). Weil Unternehmenskredite größer in ihrer Summe sind, liegen die prozentual berechneten Bearbeitungsgebühren nicht selten bei einem fünf- bis sechsstelligen Betrag. So auch bei den beiden BGH-Klagen. Hinzukommt laut Lehnen, dass viele Gewerbetreibende mehrere, vor allem kurzfristige, Verträge abgeschlossen hätten und nun die Gebühren ab mindestens 2014 zurückverlangen könnten. "Nicht nur wegen der Höhe der Beträge wird kaum ein Unternehmen darauf verzichten", ist der Jurist sicher. Auch seien Geschäftsführer gesetzlich dazu verpflichtet, alles zum Wohle des Unternehmens zu tun, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden. "Sowohl inhabergeführte Unternehmen als auch fremdgeführte GmbH oder Aktiengesellschaften werden erstmal versuchen, im Einvernehmen mit der Hausbank ihre Rechte durchzusetzen", sagt Christof Lehnen. Dennoch rechnet er mit Widerstand.

Bei den regionalen Finanzinstituten gibt man sich vorsichtig abwartend. So will die Sparkasse Trier erst die Urteilsbegründung des BGH in einigen Wochen abwarten, "um zu bewerten, welche Auswirkungen sich hieraus für uns ergeben", heißt es in einer Stellungnahme.

Auch Norbert Friedrich, Vorstand der Volksbank Trier, hält "eine seriöse Einschätzung des Urteils" derzeit für nicht möglich. "Wirtschaftlich ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kaum nachzuvollziehen, da die Besonderheiten des unternehmerischen Geschäftsverkehrs vollkommen unbeachtet bleiben", sagt er. Daher geht er vorerst auch nicht von einer erhöhten Klagewelle durch Unternehmen aus.

Der Bankenfachverband rechnet damit, dass die Belastung durch Rückforderungen "je nach Bank davon abhänge, in welchem Maße und auf welche Art Bearbeitungsentgelte genommen wurden".
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RÜCKFORDERUNGEN IN MILLIARDENHÖHE
Die Zahl der abgeschlossenen Verbraucherkredite werden jährlich auf 7,7 Millionen geschätzt. Die Stiftung Warentest hat ermittelt, dass Verbraucher Gebührenrückforderungen in Höhe von gut 13 Milliarden Euro seit 2014 geltend machen können. Die Höhe der Unternehmensrückforderungen sind noch unklar, werden aber wegen höherer Kreditsummen weitaus höher liegen.
Meinung


Recht auf Rückzahlung
Das oberste deutsche Gericht bleibt sich treu. Das ist eine erneute Schlappe für die deutschen Banken: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen - genau wie bei Verbraucherkrediten auch - untersagt, Gebühren für die Verleihe von Geld zu kassieren. Damit bleibt das oberste deutsche Gericht seiner Linie treu: Denn dieses wegweisende Urteil war abzusehen, nachdem der BGH bereits vor drei Jahren Gebühren für Verbraucherdarlehen als unzulässig erklärt und mit dem Verbot von Gebühren auf die Auszahlung von Bauspardarlehen im vergangenen Jahr noch eins draufgesetzt hatte.
Tausende Bankkunden haben daraufhin ihre zu Unrecht gezahlten Gebühren wieder zurückgefordert - allerdings häufig erst nach Mahnverfahren oder Klagen, doch letztlich mit Erfolg. Denn Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn der Widerstand noch so groß ist.
Das jetzige Urteil zeigt: Banken müssen künftig ihre Kosten auch für Unternehmensdarlehen ausschließlich über Zinsen decken und noch schärfer kalkulieren. Damit stehen Geschäftsleuten die gleichen Rechte wie privaten Verbrauchern zu. Auch sie dürfen also die Kreditgebühren bei ihrer Bank zurückfordern. Und das werden sie tun, geht es doch bei Unternehmensgründungen oder Investitionen meist um Geld, das an vielen Stellen benötigt wird.
Doch wer denkt, dass dies nur wenige betrifft, wird sich wundern: Zu den Unternehmen zählen nämlich nicht nur millionenschwere Kapitalgesellschaften, sondern beispielsweise auch Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Landwirte, Anwälte oder Handwerker, die den Aufbau ihres Betriebs oder ihrer Praxis über Kredite finanziert haben. Und selbst Privatleute, die eine Solaranlage auf dem Eigenheim finanziert haben und durch die Umsatzsteuerpflicht in die Gewerblichkeit gerutscht sind, können nun Gebühren zurückfordern.
Und weil Unternehmenskredite weitaus höhere Summen beinhalten als jene von Privatleuten, ist nun mit vielen neuen Gerichtsverfahren zu rechnen. Dass Banken nämlich freiwillig ihr Unrecht einräumen und Gebühren zurückzahlen werden, damit ist wohl kaum zu rechnen. Dabei ist und bleibt das Kreditgeschäft eines der wichtigsten Einnahmequellen der Finanzinstitute.
Dass in Folge des Urteils Banken reihenweise bankrott gehen, weil zu viele Unternehmen zu hohe Gebühren zurückverlangen, damit ist allerdings auch kaum zu rechnen, auch wenn die Rückforderungen durchaus höher liegen als bei Privatleuten. Umsichtig sind deshalb diejenigen Finanzhäuser, die ihre Kunden weder vertrösten noch ignorieren oder auf Zeit spielen, sondern vorhandene Rechte gelten lassen.
s.schwadorf@volksfreund.de

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