Kreise in der Region sollen auf drei Millionen Euro Bußgelder verzichten
Trier · Ertappte Tempo-Sünder und Drängler bescheren den Kommunen Bares: Allein in der Region Trier sind es jährlich rund drei Millionen Euro. Einnahmen, auf die die Kreise bald verzichten müssen. Denn das Land will die Bußgelder künftig selbst kassieren.
Manchmal sind es nur wenige Meter, die darüber entscheiden, ob sich der Trier-Saarburger Landrat Günther Schartz über etwas mehr Geld für seine Kreiskasse freuen kann oder sein Bernkastel-Wittlicher Kollege Gregor Eibes. Blitzt die Polizei auf der Autobahn A 1 bei Föhren, fließt das Bußgeld der ertappten Tempo-Sünder in den Trier-Saarburger Haushalt, wird in Höhe Hetzerath geblitzt, geht das Bußgeld an den Bernkastel-Wittlicher Kämmerer. Dessen Chef, Landrat Eibes, ist der regionale Bußgeld-Krösus. Ertappte Raser, Drängler oder Alkoholsünder bescheren dem Kreis jedes Jahr rund 1,2 Millionen Euro Einnahmen. Bernkastel-Wittlich kassiert damit allein in etwa so viel Geld wie die drei Nachbarkreise zusammen: In Trier-Saarburg waren es im vergangenen Jahr 526.000 Euro, im Vulkaneifelkreis 460.000 Euro und im Eifelkreis Bitburg-Prüm 275.000 Euro. Nur Trier kann mit rund 840.000 Euro noch annähernd mithalten.
Allerdings: Der klamme Trierer Stadtsäckel profitiert nicht von den Verkehrssündern, weil die Bußgeldstelle im Polizeipräsidium ist und das Geld von dort ans Land fließt. Ein Prozedere, das nach dem Willen der Mainzer Regierung künftig landesweit eingeführt werden soll. Ab Januar 2013 sollen von der Polizei verhängte Buß- und Verwarngelder nicht mehr an die Kreise gehen, sondern ans Land. Nach Berechnungen des Landkreistags fehlen den rheinland-pfälzischen Kommunen dann insgesamt 20 Millionen Euro Einnahmen.
Zwar wird laut Landkreistagsprecher Harald Pitzer derzeit mit dem Land wegen eines finanziellen Ausgleichs verhandelt. Ein befriedigendes Ergebnis gebe es allerdings noch nicht. In den Kreisen bereitet man sich derweil bereits auf den Tag X vor. Ohne die Bußgelder der Verkehrssünder müssten entweder Leistungen reduziert oder die Umlage erhöht werden, heißt es.