Kreuzchen machen erlaubt, zocken verboten

Wie lange kann sich das staatliche Glücksspielmonopol noch halten? Die EU will es kippen, die Länder halten dran fest, angeblich um vor Spielsucht zu schützen. Oder wollen sich die Lottogesellschaften nur Konkurrenz vom Hals halten?

Trier. Glücksspiel ist Staatssache. Die Bundesländer halten die Hand über Lotto, Toto, Sportwetten und Kasinos. Offiziell, um so angeblich die Spielsucht einzudämmen. Doch das staatliche Glücksspielmonopol sichert den Ländern auch Milliarden-Einnahmen. Kein Wunder, dass sie dieses Monopol mit allen Mitteln verteidigen wollen. Vor einem Jahr trat ein neuer Staatsvertrag in Kraft, private Angebote von Glücksspielen wurden in Deutschland verboten.

Doch dass die Bundesländer noch lange an ihrem Monopol festhalten können, scheint fraglich. Immer mehr Gerichte verweisen in ihren Urteilen darauf, dass das Monopol gar nicht vor Spielsucht schütze. Die Einführung eines staatlichen Wettmonopols für sich genommen biete hierfür nicht zwangsläufig Gewähr, urteilte vor zwei Jahren bereits das Trierer Verwaltungsgericht. Auch in der vergangenen Woche, als das Gericht über die Zulässigkeit privater Pokerturniere verhandelte (der TV berichtete), wurde deutlich, dass die Richter das staatliche Glücksspielmonopol als Mittel zur Sicherung der Einnahmen und zum Fernhalten unliebsamer Konkurrenz ansehen und nicht, um vor Spielsucht zu schützen. Das sieht man bei Lotto Rheinland-Pfalz anders. Lottospielen oder Rekord-Jackpots machten nicht spielsüchtig, sagt Christof Röser von Lotto Rheinland-Pfalz. "Lotto wird nur zweimal pro Woche angeboten, Poker hingegen kann man jederzeit spielen" Der Vorwurf, sich durch den Staatsvertrag unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten, lässt man in der Koblenzer Lottozentrale nicht gelten. Röser: "Ein großer Unterschied zwischen unseren Angeboten und denen der nicht zugelassenen Mitbewerber liegt darin, dass wir rund 38 Prozent aller Spieleinsätze an gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen, während andere Anbieter nur der eigenen Bereicherung dienen." Trotzdem musste die Gesellschaft erst kürzlich diesbezüglich eine Schlappe einstecken. Eine Hamburger Internetfirma hatte einen Vertrag mit Lotto Rheinland-Pfalz über die Vermittlung unter anderem von Lottospielen im Internet. Die Lottogesellschaft ermöglichte dem Unternehmen, auf ihr Computersystem zuzugreifen. Anfang des Jahres kappte die Lotto Rheinland-Pfalz aber die Computerverbindung, ohne jedoch den Vertrag zu kündigen. Begründung: Seit Januar gelte das Verbot für Internet-Glücksspiele. Die Hamburger Firma klagte und bekam vom Oberlandesgericht in Koblenz Recht. Allein das Verbot von Internet-Glücksspielen rechtfertige nicht die Reaktion von Lotto Rheinland-Pfalz. Die Lottogesellschaft muss der Firma wieder erlauben, auf das Computersystem zugreifen zu können.

Die EU-Kommission hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass sich Deutschland mit dem Glücksspiel-Staatsvertrag auf dünnem Eis bewege, auch das Verbot von Internet-Glücksspiel ist ihr ein Dorn im Auge. EU-Wettbewerbskommissar teilte dem Koblenzer CDU-Europaabgeordneten Werner Langen mit, dass die deutschen Glücksspielbeschränkungen "möglicherweise unverhältnismäßig und ungerechtfertigt" seien.