Sexting und Nudes Polizei ermittelt immer öfter: Viele Jugendliche haben sexuelles Material auf dem Smartphone

Trier · Kinderpornografie zu besitzen oder zu verbreiten, ist seit kurzem als Verbrechen eingestuft und wird härter bestraft. Die Täter sind oft Jugendliche und junge Erwachsene – auch unter 14 Jahren.

 Auch Kinder und Jugendliche können sich strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder auf dem Smartphone haben oder weiterleiten.

Auch Kinder und Jugendliche können sich strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder auf dem Smartphone haben oder weiterleiten.

Foto: dpa/Patrick Pleul